Seenotrettung im rechtsfreien Raum

Verstößt Sea Watch 3 gegen geltendes Seerecht_

Das Verhalten der Kapitänin der Sea Watch 3 wirft Fragen an das Internationale Seerecht auf. Nicht immer ist die Antwort eindeutig. Manchmal aber schon.

Die Irr- und Verwirrfahrt der »Sea Watch 3« und das Verhalten der Kapitänin werfen eine ganze Reihe seerechtlicher Fragen auf. Die italienische Regierung und die Kapitänin Carola Rackete berufen sich auf internationales Recht. Wer Recht hat, ist eine andere Frage. Eine Antwort ist nicht leicht.

Die Diskussionen beginnen bei einer der Grundregeln des Seerechts: Ein Kapitän ist aufgefordert, jedem zu helfen, der in Seenot geraten ist. So legt es das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1994 international fest, wie die FAZ schreibt.

In einem Gespräch mit der Neuen Züricher Zeitung schränkt der Zürcher Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann ein: »Es gibt eine Pflicht zur Seenotrettung, auf die sich die Kapitänin beruft. Diese wurde aber nicht für Situationen geschaffen, in denen sich Tausende von Menschen auf seeuntauglichen Booten bewusst in Lebensgefahr bringen.« Der springende Punkt ist, dass sich die meisten Personen auf den Schlauchbooten »bewusst« in Lebensgefahr begeben. Das schafft eine völlig veränderte Lage. Das Gesetz lässt sich nicht mehr anwenden.

Allerdings gibt es kein neues Gesetz - ein Problem, das aus dem Kriegsrecht bekannt ist, wenn eine veränderte Lage durch neue Waffentechnologien entsteht. Hier beginnt die Einschätzung und es eröffnet sich unter Umständen ein neuer gesetzlicher Rahmen. Bis der geschaffen ist, bleibt eine Lücke und in diese stoßen Kapitäne wie Carola Rackete hinein, indem sie behaupten, Seenot sei Seenot.

Zu den Pflichten des Retters gehört die Verbringung der Geretteten in einen sicheren Hafen. Libyen ist unsicher. Also muss man Personen, die sich in Seenot befanden und nun an Bord sind, in einen Hafen außerhalb Libyens schaffen. Daran gibt es zunächst keinen Zweifel. Aber warum fragt keiner die Personen an Bord, warum sie zuerst aus ihren Heimatländern in das angeblich gefährliche Libyen reisen? Warum begeben sie sich in Gefahr? Ist das Land am Ende doch nicht so gefährlich, wie man uns weismachen will? Kurz gesagt: Wer nach Libyen einreist, kann auch nach Libyen zurückgebracht werden.

Anders als die Kapitänin hat Italien mehr Rechte als Pflichten. Ganz oben auf der Liste steht das Recht, jedem Schiff die Einfahrt in seine Hoheitsgewässer und seine Häfen zu verweigern. Das stellt auch die FAZ fest: »Seerechtlich ist die von Italiens Innenminister Matteo Salvini verfügte Sperrung der Häfen für private Rettungsschiffe also nicht zu beanstanden. Ausgenommen wäre nur das Recht auf friedliche Durchfahrt, das allerdings dann nicht besteht, wenn die Menschen an Bord gezielt an Land gebracht werden sollen.«

Die Sperrung ist erst dann widerrechtlich, wenn das Schiff in Gefahr ist. Es kann beschädigt sein oder die Passagiere schweben selbst in Gefahr, weil sie krank sind. Auf diese Situation an Bord verweist Kapitänin Rackete. Ein verfehlter Verweis, denn die gefährdeten Personen waren bei der Einfahrt in Lampedusa längst an Land. Die Italiener hatten übernommen und damit dem Recht genüge getan.

Allerdings kann ein Staat seine Hoheitsgewässer grundsätzlich sperren, wenn es sich durch die Anlandung selbst in Gefahr bringt, etwa durch eine Seuche an Bord. Bringt sich Italien durch die Aufnahme von Migranten in Gefahr?

Auch diese Frage wird in den Medien kaum diskutiert. Dabei ist die Antwort recht einfach: Der fortdauernde Zustrom von Migranten treibt Italien in den ökonomischen und kulturellen Ruin. Deutschland mag das nicht stören. Aber Rom hat ein Recht, seine Bürger vor dem Ansturm zu schützen. Ja, es ist seine Pflicht. Im Wissen darum, dass Salvini diesem Recht folgt und sie schützt, wurde er von den Italienern gewählt.

Die Kapitänin Carola Rackete hat außer einer trüben Missdeutung des Rechts auf Rettung aus Seenot wenig zu bieten, dass vor einem Gericht für sie spricht. Selbst die Kritik ihrer Auftraggeber an dem Abkommen Italiens mit Libyen, gemäß dem die libysche Küstenwache Migrantenboote abfangen soll, hält nicht, was sie verspricht. Zwar konstatiert der Völkerrechtler Diggelmann, das Abkommen halte »vor dem Völkerrecht wegen der prekären Menschenrechtssituation in Libyen eindeutig nicht stand.« Aber auch hier ergibt sich eine juristische Grauzone, wenn Italien durch einen Verstoß gegen geltendes Recht mehr Menschen rettet als durch die Befolgung des Rechts. Diese sogenannte »strategische Völkerrechtsverletzung« ist aber im Mittelmeer sicher gegeben.

Ohne die Rettungsschleuser und bei konsequenter Rückführung würde der Flüchtlingsstrom sehr schnell versiegen. Es gäbe keine Bilder von Ertrinkenden mehr und die selbsternannten Menschenretter machten mit ihren Küstenkuttern wieder auf Schrimps. Und die, die unbedingt helfen wollen, können die Empfehlung von Salvini befolgen, und in Deutschland ein Soziales Jahr absolvieren. So ist allen geholfen.

Sven von Storch

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