In einem für weitere Fälle in der Zukunft bedeutsamen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von mehreren Eltern gegen die Pflicht, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen oder auf die staatlich zugesicherte Betreuung zu verzichten, zurückgewiesen.
Die Richter geben zu, dass die von den Eltern beanstandeten Regelungen gleich in mehrfacher Weise »mittelbar in das Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern« eingreifen. Weiter handelt es sich um einen Eingriff »in das Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit« und »das Recht der Kinder auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit«. Deutlicher gesprochen: Die Grundrechte von Eltern und Kindern werden gleich mehrfach verletzt.
In ihrer Begründung verweisen Richter auf den »Schutz vulnerabler Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung«. Eine einigermaßen seltsame Begründung. Die Weltgesundheitsorganisation, WHO, schätzt die Tödlichkeit von Masernerkrankungen zu 0,01 bis 0,1 Prozent, womit sie unter der von Corona-Impfungen liegt. Laut RKI sind zwischen 2007 bis 2015 in Deutschland insgesamt 42 Menschen an Masern verstorben.
Interessant und weitreichender, als es scheint, ist ein anderer Aspekt des Urteils: Masernimpfstoffe stehen in Deutschland nur in Kombination mit Impfstoffen gegen Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung. Die Pflicht zur Masernimpfung bzw. der Verzicht auf die staatlich zugesicherte Betreuung schließt damit eine Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken ein.
Zur Begründung wird lediglich auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Stiko, verwiesen, die »eine positive Risiko-Nutzen-Analyse« der Impfungen behauptet – also auch jener Impfungen, die über den Schutz gegen Masern hinausgehen und für die gar keine Impfpflicht besteht! Allein eine positive Risiko-Nutzen-Analyse der Stiko reicht aus.
Damit wird dem Gesetzgeber und den Behörden die Möglichkeit eröffnet, eine Impfpflicht gegen Infektionen indirekt einzuführen, auch wenn keine Gefahr durch die Infektion besteht. Nach den Erfahrungen mit dem wirren Gesundheitsminister Karl Lauterbach darf der Bürger nichts gutes erwarten und sollte auch nicht auf das Verfassungsgericht hoffen, an dem von der Politik benannte Richter Entscheidungen für Politiker treffen.


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