Dringend erwartete Entscheidung

Verfassungsgericht_ Berliner Mietendeckel verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat den von der Rot-Rot-Grünen Berliner Landesregierung verhängten Mietendeckel gekippt.

In einer seit langem erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den von der Rot-Rot-Grünen-Landesregierung verhängten Mietendeckel gekippt.

Das Gesetz war eingeführt worden, da die Mieten in der Hauptstadt nach dem Zuzug von Hunderttausenden Migranten aus aller Herren Länder immer stärker angestiegen waren. Der Wohnungsbau und damit das Angebot an Wohnraum blieb hinter der Nachfrage deutlich zurück.

Für die Vermieter ist das eine gute Nachricht, denn die Entscheidung hat Auswirkung auf viele Miterhöhungen, die nun rückwirkend in Kraft treten. Auf die Mieter kommen damit teilweise erheblich Nachzahlungen zu – und das in Zeiten, in denen die Corona-Maßnahmen der Merkel-Regierung ohnehin schon drückend auf dem Bürger lasten.

Allerdings sollten sich die Vermieter nicht zu früh freuen, sondern die Urteilsbegründung lesen.

In der ersten Meldung heißt es, die Regelungen des Mietendeckels fallen in die sogenannte konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. »Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt«, so die Richter, »solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat«.

Da der Bund das Mietpreisrecht aber bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, abschließend geregelt habe, gelte Bundes- vor Landesrecht. Das Mietendeckelgesetz in Berlin regelt neben anderem die Miethöhe und sei damit »insgesamt nichtig«. – Es steht einer Rot-Rot-Grünen Bundesregierung also frei, mit einer Neuregelung auf Bundesebene den Mietendeckel wieder möglich zu machen.

Sven von Storch

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