Es gehört zu den bemerkenswerten Entwicklungen der letzten Monate, dass nicht mehr Politiker und Parlamente, sondern zunehmend Richter die Grundrechte der Bürger verteidigen.
Nach der Installation der sogenannten ›Bundesnotbremse‹, die es erlaubt, aus dem Kanzleramt heraus über jeden Kreis zu diktieren, wie er die bisher weitestgehend wirkungslosen Maßnahmen der Regierung Merkel umzusetzen hat, haben ein SPD-Abgeordneter und die Fraktion der FDP eine Klage in Karlsruhe eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde ist 47 Seiten stark und wurde vom Staatsrechtsexperten Professor Dietrich Murswiek geschrieben.
Gegenstand der Beschwerde sind vor allem zwei Maßnahmen der Merkel-Regierung: Die Kontaktbeschränkungen in der Familie und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr früh. Mit jeder der Maßnahmen, die als »unverhältnismäßig« bezeichnet werden, verstößt Angela Merkel gegen die Verfassung. Ihre Begründung der Ausgangssperren basiere auf »allgemeinen Behauptungen und Vermutungen«. »Dass es zu einer Infektion bei einer Begegnung im Treppenhaus nach Verlassen der Wohnung kommen könne«, so die Beschwerde weiter, »ist eine an den Haaren herbeigezogene Konstruktion, aber keine epidemiologisch relevante Gefahr«.
Auch die geplanten Schließungen der Außengastronomie, des Einzelhandels und die Einstellung des Bus- und Bahnverkehrs sei unbegründet. Die Gastronomen könnten »Tische für mehrere Personen auf Personen aus einem Haushalt beziehungsweise auf Gruppen beschränken«, die sich laut Kontaktbeschränkungen »sogar in geschlossenen Räumen treffen« dürften. Lösungen, die im Konzept des Merkel-Regimes keinen Platz finden.
Schließlich werden die Inzidenzwerte als »verfassungswidrig« bezeichnet. Statt das Infektionsgeschehen zu messen, sind sie abhängig von der verfolgten Teststrategie, liefern also keine korrekten Resultate. »Je mehr PCR-Tests durchgeführt werden, desto mehr positive Ergebnisse in absoluten Zahlen und auch in Relation zur Bevölkerung wird man finden. Würde man umgekehrt wesentlich weniger testen, sänke automatisch die vom RKI ermittelte Inzidenz«, so der Staatsrechtsexperte Professor Murswiek. Die Lage der Intensivstationen würde überhaupt nicht beachtet.


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