Richter weist Klage gegen Druckerei ab

USA_ Lesben und Schwulen-Organisation erhält vor Gericht eine schallende Ohrfeige

Der Oberste Gerichtshof von Kentucky wies eine Klage gegen eine christliche Druckerei ab. Der Besitzer hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, ein T-Shirts mit der Aufschrift »Stolz, schwul zu sein«, zu bedrucken.

Der Oberste Gerichtshof von Kentucky wies am Donnerstag eine Diskriminierungsklage gegen eine christliche Druckerei in Lexington ab. Er hatte sich unter Hinweis auf seinen Glauben geweigert, ein T-Shirts mit der Aufschrift »Stolz, schwul zu sein« zu bedrucken und wurde anschließend beschuldigt, gegen die Fairness-Verordnung der Stadt verstoßen zu haben.

Das Gericht umging mögliche Diskussionen über Debatten über Bürgerrechte sowie Religions- und Meinungsfreiheit, indem es die Klage aus formalen Gründen zurückwies, berichtet der lokale Herald Leader. Geklagt hatte eine Lesben- und Schwulen-Organisation. Ihr Recht, den Kunden, der das T-Shirt in Auftrag gegeben hatte, zu vertreten, wurde vom Gericht verneint.

In einer vom Urteil abweichenden Stellungsnahme kritisierte ein Richter allerdings die Menschenrechtskommission von Lexington scharf, weil sie die Klage unterstützt habe. Mit dieser Unterstützung ginge sie »über ihre Verantwortung, Diskriminierung in öffentlichen Einrichtungen zu verhindern hinaus« und versuche stattdessen den Beklagten zu zwingen, »Dinge zum Ausdruck zu bringen, mit denen er nicht einverstanden sei.« – Mit anderen Worten: Die Kommission verstößt gegen ihren ureigensten Auftrag, die Menschenrechte zu schützen.

Deutlicher kann man kaum beschreiben, was die meisten Anti-Diskriminierungsverbände, die Schwule, Lesben, Transgender und Queere vertreten, tatsächlich machen: Anderen ihre Lebensweise aufzuzwingen.

Sven von Storch

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