Informelle Selbstbestimmung wird mit Füßen getreten

Unternehmen fordern Information über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter

Ganz im Sinne der Bundesregierung fordern Unternehmer, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfahren. Datenschutz war gestern.

Würde ein Unternehmer fordern, dass ein Migrant aus einem afrikanischen Land, den er einstellen will, seinen gesundheitlichen Zustand mitteilen müsse, würde aus fast allen Parteien und sicher aus den Medien ein Sturm der Entrüstung losbrechen. Der Vorwurf, rassistisch zu sein, wäre das mindeste, was der Unternehmer zu hören bekäme. Und es würde ihm auch nichts helfen, dass er auf TBC als möglicher Krankheit und gesundheitliches Risiko für die anderen Mitarbeiter hinwiese.

Doch wir haben andere Zeiten. Zeiten, in denen eine von Regierungen und Medien geschürte Angst zu allem möglichen führt, das sonst unmöglich wäre.

So fordern Unternehmer nun, den Impfstatutus ihrer Mitarbeiter erfahren zu dürfen. Hintergrund der Forderung: In einer Arbeitsschutzverordnung wird das Recht, nach dem Impfstatus fragen zu dürfen, nicht erwähnt, obwohl die Arbeitgeber eine Klarstellung wollten. Der zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, hat die Forderung offensichtlich ignoriert - was interessant ist, da die SPD in der Frage der de facto Zwangsimpfungen ansonsten den Lauterbach macht.

Die Arbeitgeber beschweren sich nun: "Die Bundesregierung sollte aufhören, Verwirrung zu stiften." Was zunächst ein guter Rat ist, meint aber tatsächlich die Erlaubnis, nach dem Impfstatus fragen zu dürfen. In ihrer Lesart ist das derzeit und auch in Zukunft nicht möglich.

Die Unternehmer argumentieren mit der Pflicht, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zuständig zu sein. Eine seltsame Begründung, wenn man überlegt, dass Ungeimpfte nur Ungeimpfte gefährden und die Geimpften angeblich für niemanden eine Gefahr sind und selber in Sicherheit sind.

Der Grund, warum sich der Arbeitsminister bedeckt hält und mit seinem Entwurf, die Frage umgeht, düfte klar sein: Würde die Frage nach Impfstatus eines Mitarbeiters erlaubt, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Arbeitsgerichte angerufen. Und anders als in Politik und Medien gibt es dort noch Ansätze von Vernunft. Dort genügt es nicht, eine Verordnung zu erlassen, ohne sie sinnvoll begründen zu können, wie Kanzlerin und Gesundheitsminister es seit Monaten praktizieren.

Sven von Storch

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