Am 5.Februar 2020 hatte das frei gewählte Landesparlament in Thüriingen den Liberalen Thomas Kemmerich mit den Stimmen von FDP, CDU und AfD zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Er löste den Linksfaschisten Bodo Ramelow ab, dessen Regierung bei den Wahlen im Herbst ihre Mehrheit verloren hatte.
Einen Tag später fand im südafrikanischen Pretoria eine Presseonferenz statt, die in der bundesdeutschen Geschichte ihr Gleiches sucht. Vor den versammelten Journalisten erklärte eine sichtlich erregte Kanzlerin, zunächst "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen" zu wollen. Dann sagte sie: Bei der Wahl Kemmerichs handele es sich um einen "einzigartigen Vorgang", der mit einer "Grundüberzeugung gebrochen". Um wessen Grundüberzeugung es sich handelt, wußte Frau Merkel zwar nicht zu sagen; aber sie ist sich sicher, "dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Dies sei "unverzeihlich". Und daher muss man sagen: dass "auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss."
Mit dieser Bemerkung vor der internationalen Presse bewies Frau Merkel deutlich, was sie von demokratischen Wahl hält: Nicht viel. Aber vor allem mischte sie sich in ihrer Rolle als deutsche Kanzlerin in den politischen Wettbewerb ein. Das aber verbietet das sogenannte Neutralitätsgebot, das sämtliche Staatsorganen zu strikter Zurückhaltung im Meinungskampf der politischen Parteien verpflichtet. Die Kanzlerin hatte also gleich gegen zwei fundamentale Grundsätze der deutschen Verfassung verstoßen.
Mit etwas Verzögerung hat nun die AfD in Thüringen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dabei beruft sie sich auf eine Reihe von Urteilen aus den vergangenen Monaten, die Regierungsvertretern in ihrer Rolle als Vertreter des Staates ausdrücklich verbietet, diese Rolle im Interesse ihrer Partei einzusetzen. Die Bundesrepulik ist eben nicht die DDR, in der diese Vermischung von Partei und Staat - wie in allen totalitären Staaten - die Regel ist.
Erst kürzlich wurde Minister Seehofer verboten, auf der Website des Innenministeriums gegen die AfD zu hetzen. Der CSU-Mann hatte die AfD als "staatszersetzend" bezeichnet. Ein Vorwurf, wie er - ebenfalls in totalitären Staaten - üblich ist gegen die Opposition. Seehofer darf diese Meinung zwar äußern; nur darf er das eben nicht auf staatlichen Seiten. Damit würde er den Vorteil, Vertreter des Staates zu sein, einseitig nutzen.
Vermutlich wird das Kanzleramt die Äußerungen von Frau Merkel als außerhalb ihrer staatlichen Funktion darstellen wollen. Doch das ist umstritten, denn die Kanzlerin sprach vor der Deutschen Fahne und als Kanzlerin Deutschlands - und eben nicht als Privatperson oder als Vertreterin der CDU.
Doch nicht nur das nach Auffassung vieler Juristen eindeutig verfassungswidrige Verhalten von Kanzlerin Merkel verwundert - auch das Verhalten der AfD ist etwas seltsam, hat sich die Partei doch fast ein halbes Jahr Zeit gelassen, gegen Kanzlerin Merkel zu klagen. Der Rechtsweg scheint der Partei, die sich als rechts versteht, noch nicht ganz so selbstverständlich zu sein, wie er es eigentlich sein sollte.
Dabei hat die Partei ihre größten außerparlamentarischen Erfolge vor Gerichten gefeiert. Der Rechtsweg verspricht mehr Wähler zu erreichen als Kyffhäusereien und grenzwertige Kommentare zur jüngeren deutschen Geschichte. "Rechts ist rechtens" könnte sich als rechtes und sinnvolles Motto erweisen.


Add new comment