Was bedeutet schon der Rechtsstaat

Thüringen_ Linke Landesregierung ignoriert Gerichtsentscheidung

Die links-grüne Landesregierung in Erfurt beweist einmal mehr, was sie vom Rechtsstaat hält: Nicht allzu viel.

Seit Jahren wird darüber gestritten, ob die DDR ein Rechtsstaat war oder nicht. Demnächst dürfte die Diskussion eine Fortsetzung finden in der Frage, ob das von Linken und Grünen unter einem links-faschistischem Ministerpräsidenten regierte Thüringen noch Rechtsstaat genannt werden sollte.

Denn kaum haben Richter am Amtsgericht Weimar die von der Landesregierung über die Schulen verhängten Anti-Corona-Maßnahmen kassiert, erklären ihre Vertreter laut t-online frech, dass es zweifelhaft sei, ob das Urteil »wegen vieler Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe«.

Ungereimtheiten ? – Zu denen zählt das Bildungsministerium die angeblich fehlende Zuständigkeit des Familiengerichts, folglich könne es Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung gar nicht überprüfen – das machten Verwaltungsgerichte. Dem Land und den Schulen liege der Beschluss nicht einmal in ordnungsgemäßer schriftlich ausgefertigter Form vor. »Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf.«

Nun, die mag ja stimmen. Allerdings ist ein Familiengericht dazu da, im Falle einer Kindeswohlgefährdung den juristischen Rahmen zu schaffen, so dass die dafür Zuständigen eingreifen können. Und genau darum geht es in dem Urteil: Um Kindeswohlgefährdung – und nicht, wie t-online regierungsamtlich behauptet, um »angebliche Kindeswohlgefährdung«. Und die Änderung der Verordnung hat das zuständige Amt zu erlassen.

Aber was will man von einer Regierung erwarten, die nach ihrer Abwahl erst durch einen Putsch aus Berlin wieder eingesetzt werden konnte. Sie bewegt sich schon deshalb außerhalb des rechtlichen Rahmens.

Sven von Storch

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