Neues Medienrecht tritt 2020 in Kraft

Staatliche Kontrolle der Medien wird erweitert

Durch den neuen Medienstaatsvertrag erweitert der Staat seine Kontrolle über die Medien. Er soll ab Herbst 2020 in Kraft treten.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben einen neuen Medienstaatsvertrag ausgehandelt. Er soll ab Herbst 2020 in Kraft treten und den alten, seit 1991 gültigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Eine Änderung, die durch die vielen neuen Angebote im Internet nötig geworden ist – sagt die Politik. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail, also im Kleingedruckten.

Hintergrund für die Aushandlung eines neuen Vertrags ist das völlig veränderte Medienangebot im Internet. Dort gibt es mittlerweile all das, was es vor 20 Jahren nur im Radio und Fernsehen gab. Allerdings unterliegt das Angebot sehr viel weniger Regeln, was Werbung und Gestaltung betrifft. Das soll sich nun ändern.

Der Medienstaatsvertrag strebt ganz zentral eine Regulierung der Onlinemedien an. Es handelt sich um ein komplexes Werk, weil es die Hoheitsrechte von Bund und Ländern berührt. Über das, was Rundfunk ist, heißt es nun: »Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation.« – Das klingt nach gewohntem.

Eine ganz andere Frage lautet: Welche Formate des Internets werden in Zukunft als Rundfunk gelten ? – Denn diese Frage berührt den Kern dessen, was man Informationsfluss im Internet nennen kann. Gilt nämlich eine Format als Rundfunk, fällt er unter das Rundfunkgesetz und der Betreiber benötigt eine Rundfunklizenz. Hier hat sich der Gesetzgeber nicht am Inhalt orientiert, sondern allein an der Zahl: Ab 20.000 gleichzeitigen Nutzern im Netz gilt ein Format als Rundfunk.

Davon sind nicht nur Zeitungsverlage betroffen, sondern auch viele andere, die an den staatlich oder halbstaatlich gelenkten Medien vorbei im Internet Nachrichtensendungen einstellen. Sie fallen plötzlich unter das Rundfunkgesetz. Das entspricht weder den Vorstellungen der Zeitungsverlage, für die das liberalere Presserecht gilt, noch denen der unabhängigen Anbieter, die sich noch ihrer Freiräume erfreuen. Es passt allein einem Staat, der Zeitungsverlage und Unabhängige unter seinen Einfluss zwingen will. Denn wer weiß schon, wer eine Lizenz bekommt und senden darf und wer nicht . Das fällt nun in die Rubrik staatliche Willkür. Ein AfD-naher Kanal könnte da auch schon mal seine Lizenz und damit sein Senderecht kurz vor Wahlen verlieren. Bis der Einspruch bearbeitet wird, sind die Wahlen vorbei.

Aber es kommt noch besser: Inhalte, die nach Meinung der Behörden, einen besonderen »Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt« bieten, erhalten einen bevorzugten Platz in Menüs von Smart-TVs, Kabelnetzanbietern und Fernsehplattformen. Sie werden leichter zu finden sein, sitzen also in der vorderen Reihe. Was wichtig ist, wird alle drei Jahre geprüft. Dem Einfluss der Politik werden hier Türen und Tore geöffnet: Ein XX. Parteitag der Linken dürfte ebenso wichtig werden, wie die Kulttreffen der Klimawahnsinnigen mit Greta Thunberg.

So dringt der Staat zügig weiter vor. Das Reich der Pressefreiheit wird kleiner. Das kann man positiv sehen: Offenbar fühlen sich die staatlichen Stellen von zu viel Meinungsfreiheit bedroht; es gibt sie also noch, die unabhängigen Medien. Aber de facto wird das Leben für jene, die sich für die Wahrheit interessieren, immer schwieriger werden.

Sven von Storch

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