Staatsanwalt klagt gegen Prof. Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung

Staat will Impfkritiker mundtot machen

Weil Argumente nicht helfen, geht der Staat gegen den Impfkritiker Prof. Sucharit Bhakdi juristisch vor.

Prof. Sucharit Bhakdi ist einer der prominentesten Impfgegner in Deutschland. Und er ist, anders als so mancher Minister, kompetent. Seine Kritik an den Corona-Maßnahmen werden von staatlichen Stellen daher als Bedrohung ihrer Willkür empfunden. Also reagieren sie jetzt.

Bhakdi wird angeklagt! Nicht wegen Maskenhandel oder weil er wiederholt gegen die Grundrechte der Bürger verstieß. Sondern auf Grund von §130 StGB, Volksverhetzung. Speziell: Relativierung des Holocaust.

Vor einem Jahr hatte der streitbare Professor in einem Video die Impfpraxis in Israel mit teilweise scharfen Worten kritisiert. »Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war«, sagte Bhakdi – gemeint ist Deutschland zwischen 1933 und 1945, und habe sein Land gefunden – gemeint ist Israel. Dieses Volk habe sein »«eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war.«

»Das ist das Schlimme an den Juden«, fährt Bhakdi fort: »Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.«

Fraglos starke Worte! – Aber Volksverhetzung?

Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein stachelt Bhakdi mit diesen Sätzen »zum Hass auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden auf und machte diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich«.

Das nun ist grober Unfug! Denn zum einen bezieht sich Bhakdi auf die Juden in Israel und nicht in Deutschland. Zum anderen wird diese Politik auch von vielen Nicht-Juden unterstützt. Um antisemitisch zu sein, müsste sie, diese Politik, sich von allen anderen Staaten unterscheiden. Was sie aber nicht tut. Israel hat in den zwei Jahren Pandemie nur immer als erster Staat Maßnahmen ergriffen und mit der Impfung begonnen.

Weiter wird Bhakdi eine Rede vorgeworfen, in der er die Zulassung von Corona-Impfstoffen als »Endziel« bezeichnete und von einem zweiten Holocaust sprach.

Auch hier liegt die Staatsanwaltschaft offenbar falsch. Zum einen verwechselt sie den Begriff ›Endziel‹ entweder mit ›Endsieg‹ oder mit ›Endlösung‹ – was beim heutigen historischen Bildungsstand von Studenten nicht wundert.

Zum anderen handelt es sich um eine Einschätzung Bhakdis, die man zwar nicht teilen muss, die aber durch Artikel 5 gedeckt ist, das Grundrecht, seine Meinung frei zu sagen. Deshalb gehören Faschismus-Vergleiche im links-grünen Politmilieu zum rhetorischen Kleingeld. Sie sind straffrei.

Eine Einschätzung, die auch die Staatsanwaltschaft in Kiel geteilt hat – und keine Anklage gegen Bhakdi erhob.

Doch die vorgesetzte Behörde sieht das anders. Pikant an der Angelegenheit: Dieselbe Staatsanwältin, die sich in Kiel gegen die Einleitung von Ermittlungen aussprach, ist designierte Chefin der Generalstaatsanwaltschaft, die die Ermittlungen einleiten will. Sie hat mit der Klage nichts zu tun, würde aber mit ihr zu tun haben, wenn sie ihr Amt nur endlich antreten könnte. Was sie nicht kann, weil zwei Konkurrenten gegen ihre Anstellung klagen.

Für Volksverhetzung können eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe verhängt werden. Außerdem droht Bhakdi der Entzug seines Professoren-Titels. Man kann nur hoffen, dass das zuständige Gericht die Klage mit Hinweis auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Kiel gar nicht erst zulässt.

Sven von Storch

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