Verfassungswidrige Satzung wird ignoriert:

Skandal_ Grüne im Saarland wählen Mann zum Spitzenkandidaten!

Beim Aufstellen der Landesliste für die Grünen ging es heißt her. Plötzlich war Qualität wichtiger als Quote.

Typischerweise versuchen Vorstände von Parteien, ihre Kandidaten auf bestimmte Plätze der Landeslisten zum Bundestagswahlen zu bringen. Die Mitglieder ihrer Parteien haben dann bloß noch zu wählen. In einigen Parteien klappt das ganz gut, in anderen mäßig.

Am Wochenende hat das bei den Grünen im Saarland ganz und gar nicht geklappt. Auf dem ersten Platz der Landesliste stand die Sprecherin des Landesverbands, Tina Schöpfer. Sie hatte sogar die Satzung auf ihrer Seite, die vorschreibt, dass auf den ersten Platz eine weibliche Bewerberin gewählt werden muss – ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz und die Freiheit und Gleichheit der Wahl.

Doch nun passierte, was auch bei den Grünen, denen bekanntlich Quoten wichtiger sind als Qualität, passieren kann: Die Kandidatin für Listenplatz eins fiel, begleitet von Buhrufen, in drei Wahlgängen durch.

Und es kam noch schlimmer. Statt eine Frau oder auch mehrere Frauen für den nächsten Wahlgang aufzustellen, beschloss der Parteitag, auch einen Mann für Listenplatz eins kandidieren zu lassen. Was dann passierte, konnte nach diesem Ergebnis jeder an drei Fingern abzählen: Die Versammlung wählte den früheren Landeschef Hubert Ulrich auf Platz eins. Auf dem zweiten Platz landete nach dieser Kampfabstimmung die Landeschefin der Grünen Jugend, Jeanne Dillschneider.

Das ist für de Grünen dumm, aber verfassungsmäßig gelaufen.

Die Verliererin in der regulären Wahl zeigte sich »schockiert über die Art und Weise, wie sich über das Frauenstatut der Grünen hinweggesetzt worden ist«. Sie will »eklatante Satzungsverstöße« erkennen. Das Frauenstatut sei »ein Grundpfeiler feministischer grüner Politik«. Die Grüne Jugend will ihren Landesverband bei der kommenden Bundestagswahl möglicherweise nicht unterstützen und sich statt dessen auf Annalena Baerbock konzentrieren.

Nach Einschätzung der kommissarischen Landesgeschäftsführerin, Nadja Doberstein, könnte die Wahl noch das Bundesschiedsgericht der Partei beschäftigen. Einige Delegierte hätten bereits angekündigt, die Wahl eines Mannes zum Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl am 26. September anzufechten.

Das führt zu einem ernsten Dilemma: Gibt das Schiedsgericht dem Einspruch statt, dann wird die Landesliste zwar entsprechend der Statuten, aber im Widerspruch zum Grundgesetz aufgestellt. Sie müsste also eigentlich ungültig sein. Im anderen Fall verstieße die Wahl der Landesliste gegen die Satzung und wäre gleichfalls nicht gültig. Im besten Fall verfallen die Stimmen der Grünen im Saarland.

Sven von Storch

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