Ohne dass es jemandem aufgefallen wäre, wurde in der vergangenen Woche der Paragraph 130, Volksverhetzung, verschärft. Am 19. Oktober standen unter dem Titel "Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes" eine Reihe von Gesetzesänderungen an. Eine davon betraf den Paragraphen, der schon jetzt immer wieder in der Kritik steht, weil er von den Regierenden zur Unterdrückung missliebiger Meinungen herangezogen wird.
Während es bisher hieß, dass das "öffentliche Billigen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen" und zusätzlich das "Leugnen und gröbliche Verharmlosen" von Verbrechen, die in der Zeit zwischen 1933 und 1945 geschehen sind, unter Strafe steht, wird nunmehr das "Leugnen und gröbliche Verharmlosen" aller Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geahndet.
Eigentlich eine gewichtige Änderung, die in der Öffentlichkeit unbedingt diskutiert werden sollte, wurde der Entwurf in einer Abendsitzung dem Bundestag vorgelegt und von einer großen Mehrheit der Abgeordneten durchgewunken. Einzige Ausnahme: Die Abgeordneten der AfD. Alle anderen stimmten der erneuten Beschränkung der Meinungsfreiheit zu.
Die Erweiterung betrifft zum einen das Eigentum oder sonstige Rechte oder Forderungen einer angegriffenen Partei und - weitaus wichtiger - auch alle aktuellen Konflikte: So zum Beispiel Israel und natürlich die Ukraine.
Zwar greifen die Regelungen aus Paragraph 130 nur bei den Fällen, die mit einem Aufruf zu Hass oder Gewalt verbunden sind und den öffentlichen Frieden stören - aber wann eine Äußerung genau das tut ist eine Sache der Auslegung. Einer entsprechend instruierten Staatsanwaltschaft wird es daher kaum an Vorwänden fehlen, zumindest ein Verfahren einzuleiten. Und das reicht in vielen Fällen bereits zu einer Vorverurteilung.
Denn eines haben die Ampel-Koalitionäre tunlichst unterlassen: Eine Instanz einzuführen, die geklärt hat, ob es sich bei einem Geschehen um ein Verbrechen handelt oder nicht, etwa durch eine Entscheidung in Den Haag. Jetzt entscheiden darüber deutsche Staatsanwälte - und die sind an die Weisungen aus der Politik gebunden. Den Rest des Verfahrens kennt man aus Rot-China, Notd-Korea und Russland - und demnächst mehr und mehr auch aus Deutschland.


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