Äußerungen werden als Meinung gewertet

Schwesig will Kritiker zum schweigen bringen – Und scheitert!

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hat vor Gericht eine Schlappe einstecken müssen.

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig, im Volksmund auch ›Küsten-Barbie‹ genannt, ist vor Gericht mit ihrem Antrag gescheitert, dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß die eigene Meinung zu verbieten. Ploß soll, laut Schwesig, in einer Talk-Show behauptet haben, sie, Schwesig, habe in Bezug auf Völkerrechtsverletzungen Russlands und die umstrittene Pipeline Nord Stream 2 gesagt: »Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb.«

Die SPD-Politikerin bestritt, diese Aussage gemacht zu haben. Anschließend schickte sie ihre Anwälte los, die Ploß in einer mit hoher Wahrscheinlichkeit kostenpflichtigen Abmahnung aufforderten, eine solche Aussage zu unterlassen. Doch anders als die meisten, kam der CDU-Politiker der Aufforderung nicht nach. Also zog Schwesig vor Gericht.

Dort ist die Ministerpräsidentin nun im ersten Anlauf gescheitert. Das Hamburger Landgericht lehnte den Antrag Schwesig auf Unterlassung der Aussage ab. Als Grund gaben die Richter an, es handele sich bei der Bemerkung von Ploß um ein Stilmittel in einer Meinungsäußerung. Vollständig lautet das Zitat aus der Talk-Show ›Lanz‹:

»Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt.«

In der Bemerkung, so die Richter, wird Schwesig nicht zitiert. Im Gegenteil: Es wird mehreren Politikern der SPD eine bestimmte Meinung unterstellt. Damit kann es sich nicht um ein Zitat von Frau Schwesig handeln, sondern nur um eine Zusammenfassung verschiedener Positionen. Lediglich die Unterstützung der Pipeline wird Schwesig direkt zugeordnet. Das aber stimme mit vielen öffentlichen Äußerungen der Ministerpräsidentin überein, die als Unterstützer der Gaspipeline gilt. Damit bleibt Schweig nur der Gang zum Oberlandesgericht oder sie muss die Niederlage vor Gericht akzeptieren.

Sven von Storch

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