Digitales Sonderzeichen endlich verboten

Sachsen verbietet Genderstern an Schulen

Endlich erkennt auch ein Ministerium: Der Genderstern entspricht nicht den amtlichen Regeln. Er ist von nun an in Schulen verboten. Zumindest in Sachsen.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein: Der Genderstern und seine Abkömmlinge wie Genderdoppelpunkt oder Genderunterstrich haben in der Deutschen Sprache nichts verloren. Es sind Symbole aus der digitalen Welt und dienen dazu, Dateien zu löschen oder eine Vorwahl zu beschreiben.

Doch ginge es nach Linken, Grünen und Sozialdemokraten, dann würden diese digitalen Sonderzeichen fiktive Geschlechter benennen, die Minderheiten für sich ausgedacht haben. Seit einiger Zeit drängen sie sich daher mit diesen linguistischen Fettflecken Eltern und Schülern in schulischen Schreiben und Rundbriefen mehr und mehr auf. Immer häufiger wird von Schüler*innen geschrieben – nicht gesprochen – oder von Lehrer:innen.

Diesem selbstherrlichen Treiben hat zumindest Sachsen jetzt ein schmerzloses Ende bereitet. Das sächsische Kultusministerium erklärte, die Zeichen entsprächen nicht den Regeln der Deutschen Sprache und sind daher nicht mehr zu verwenden. Wörtlich heißt es laut Berliner Zeitung:

»Die Verwendung von Sonderzeichen, wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren, erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt.« Die entsprechenden Symbole sind »im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden«.

Das wurde auch Zeit!

Denn die Verwendung der digitalen Symbole widerspricht nicht nur den Regeln der Deutschen Sprache und ist eine ästhetische Zumutung – sie wird auch von einer deutlichen Mehrheit der Deutschen abgelehnt; das hatte im Mai eine Umfrage ergeben. 65 Prozent der Befragten halten nichts von einer stärkeren Betonung sogenannter unterschiedlicher Geschlechter. Wie übrigens nicht ganz wenige Migranten, die in Deutschland sind, weil ihnen die deutsche Sprache viel bedeutet und sie endlich Goethe und Rilke im Original lesen wollen.

Weiterhin erlaubt sind laut Kultusminister neutrale Formulierungen. Es darf also munter von Lehrenden und Lernenden, Wählenden und Büromitarbeitenden, Flüchtenden und Migrierenden gesprochen und geschrieben werden, egal wie bürokratisch es klingt.

Aber Sprachklang war ohnehin nie eine Sache von Grünen, Linken und Sozialdemokraten. Da sind sie immer plärrende Proleten geblieben – nun halt mit einem Blitz-Master in Völkerrecht und Datenvernichtung oder einem unbekannten akademischen Grad von einer Akademie für Datenverarbeitung im schwäbischen Böblingen; vielleicht ja deshalb die Anhänglichkeit zu den digitalen Symbolen zum Löschen von Daten und Dateien wo andere von Mann und Frau, Geliebter und Geliebte sprechen würden. Zumindest in Sachsens Schulen hat dieser bürokratische Auswuchs vorerst ein Ende.

Sven von Storch

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