Die Berliner Regierung unter Franziska Giffey hat aus den Fehlern ihrer Vorgänger nichts gelernt. Schon einmal hat Berlin eingereisten Migranten aus dem arabischen Raum jede Freiheit gelassen mit einem brutalen Ergebnis: Beim Anschlag von Islamisten, die sich unkontrolliert in der Stadt bewegen konnten, starben im Dezember 2016 insgesamt 13 Menschen.
Trotzdem hat die Berliner Sozialverwaltung die Kontrollen der gerade einreisenden Flüchtlinge ausgesetzt. Dabei ist der Verfahren zur Überprüfung der Einreisenden denkbar einfach: In einem vollkommen digitalisierten Verfahren wird jeder Person im sogenannten Fast-ID-Verfahren Fingerabdrücke abgenommen und mit einer Datenbank abgeglichen. In wenigen Minuten ist alles vorbei. Ergibt sich ein Treffer, übernimmt die Polizei.
Zu viel für die Berliner Sozialverwaltung. Sie hält die Kontrolle für eine Kriminalisierung der Flüchtlinge und wollte die Zusammenarbeit mit der Polizei ab April ohnehin generell einstellen. Die Flüchtlinge würden dadurch kriminalisiert.
Die nun völlig fehlende Kontrolle rief die Polizei auf den Plan. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, BDK, schrieb einen Brandbrief. »Es mangelt an Organisation und Koordination«, heißt es in dem Schreiben. »So soll durch die zuständige Behörde beispielsweise zunächst Unterstützung seitens der Polizei bei der Registrierung erbeten (und von dieser kurzfristig realisiert), aber wenige Tage später wieder abbestellt worden sein – mit dem Ergebnis, dass am vergangenen Sonntag die Registrierung Schutzsuchender im sogenannten Ankunftszentrum Oranienburger Straße laut Berichten komplett brach lag.«
Anschließend sprechen die Kriminalbeamten von einem »Armutszeugnis für die deutsche Hauptstadt«. Nicht die kleinste Rolle spielen dabei nach Einschätzung der Absender des Schreibens »ideologische Gründe«. So spricht die Verwaltung in ihren Schreiben durchgehend vom »Russland-Ukraine-Konflikt«, was eine »Verharmlosung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine« darstellt. »Aber auch sonst«, geht es weiter, »ist nicht zu erkennen, dass die Senatsverwaltungen lageangemessen an einem Strang ziehen und einheitliche Informationsstände und abgestimmte Entscheidungsprozesse gegeben sind.«
Die Forderungen des BDK sind einfach und nachvollziehbar: »Für den BDK ist unabdingbar, dass alle Menschen aus der Ukraine, denen nun zurecht ein Aufenthaltstitel verliehen werden soll, zuvor erkennungsdienstlich behandelt werden – wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.« Auch die Ukrainer sehen das übrigens so.
»Offenbar ist es daher erneut nur Organisationsunvermögen«, folgern die Beamten fast schon verzweifelt, »welches zu den Überlegungen der Nichtdurchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen führt.« Schließlich fordern sie die Regierende Bürgermeisterin Giffey, die namentlich nicht genannt wird, auf, im Senat endlich »Klartext sprechen!«


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