Berliner Verwaltungsgericht entscheidet:

Rot-Grüne Pop-Up Radwege müssen entfernt werden

Grüne Politiker haben im Rausch der Corona-Maßnahmen eine neue Art Radwege erfunden. Die sind jedoch rechtswidrig. - Ein Kommentar

Berlins Rot-Rot-Grüne Regierung erlebt ein Desaster nach dem anderen. Erst der Rücktritt einer Senatorin, die keine Steuern zahlen wollte, dann der angekündigte Rückzug des Regierenden Bürgermeister Müller, der lieber im Bundestag sitzen will, zuletzt das Fiasko von Innensenator Geisel vor zwei Gerichten, beim seinem Versuch, das im Grundgesetz verankerte Versammlungsrecht zu missachten.

Das Berliner Verwaltungsgericht in Moabit hat die von der Grünen Verkehrssenatorin Regine Günther während der Corona-Pandemie veranlassten sogenannten Pop-up Radwege für rechtswidrig erklärt. Sie müssen wieder entfernt werden.

Zur Begründung erklärte das Gericht, Radwege dürften nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung oder der Verkehrsablauf auf eine konkrete Gefahrenlage hinweisen. Die Anordnung muss also zwingend sein und liegt nicht im politischen Ermessen des Senats. Die Senatorin sei fälschlich davon ausgegangen, sie müsse ihre Anordnung nicht begründen. Überdies dürfe die Pandemie nicht zum Anlass für solche Anordnungen genommen werden, da kein Zusammenhang zum Verkehr bestünde.

Ein Abgeordneter der AfD hatte gegen die Pop-up-Radwege geklagt. Die bisher acht neuen Radwege müssen nun entfernt werden. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und die Senatsverkehrsverwaltung kann den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechten. Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung.

Erneut verlieren also Regierende in der Corona-Krise vor Gericht. Dass das geschieht, ist einerseits ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass der Rechtsstaat noch intakt ist. Wenn sich Politiker darauf aber etwas einbilden, dass sie vor Gericht gebremst werden können, und sie offensichtlich nach der Masche regieren: Wir machen, was wir wollen - die Gerichte können uns ja bremsen. Dann ist das nicht nur eine schlechte Sitte. Das ist es auch.

Schlimmer ist, dass diese Haltung der Politiker zeigt, dass ihnen jedes Gefühl für ihr eigenes politisches Handeln zu fehlen beginnt. Denn wer sich nur noch vom Richter aufhalten lässt, handelt nicht anders als ein Rechtsbrecher, der darauf hofft, irgendwie ungeschoren davon kommen zu können.

Sven von Storch

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