Seit weit über einem Jahr unterstützt die CDU in Thüringen eine Rot-Rot-Grüne Regierung unter Bodo Ramelow. Ein Teil der Abmachung mit der links-faschistischen Regierung besagt, dass der Landtag aufgelöst und Neuwahlen durchgeführt werden sollen. Und das, obwohl nach den letzten Umfragen vom März ein rot-rot-grüner Sieg gut möglich ist.
Das womöglich im Hinterkopf zusammen mit der Vermutung, dass die CDU bei Neuwahlen gerupft werden könnte und statt 21,7 Prozent nur noch um die 15 Prozent kriegen würde, haben sich vier Abgeordnete der Christdemokraten entschieden, gegen die Selbstauflösung des Landtags zu stimmen. Und während es im Februar 2020 zwar möglich war, die Wahl des Ministerpräsidenten auf einen Befehl aus Berlin hin und mit einer absoluten Mehrheit, rückgängig zu machen, kann das Parlament sich nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit selber auflösen. – Eine Bundesnotbremse für unliebsame Regierungen gibt es schließlich noch nicht.
Das ist der springende Punkt, wenn die AfD erst mal in den Bereich 30 Prozentpunkte vorstößt. Den Christdemokraten ist es nicht nur nicht mehr möglich, mit Grünen, SPD und Ex-SED die Verfassung zu ändern – die Auflösung des Parlaments fällt ebenfalls aus.
Die vier Abgeordneten der CDU erklären ganz offen, sie würden »weder einen Antrag zur Selbstauflösung unterschreiben noch einem solchen Antrag im Parlament unsere Stimme geben«. Eine schlechte Nachricht für die Parteioberen, die nur ein klein wenig besser wird, wenn man bedenkt, dass die vier auch schweigend abstimmen konnten. Eine Probeabstimmung bestätigte nur, was man also vorher schon wusste.
Als Argument für die Selbstauflösung wird von führenden Christdemokraten immer wieder der Wunsch nach Ablösung der Regierung genannt. Ein seltsamer Grund, denn CDU, FDP und AfD haben die Mehrheit und könnten Ramelow noch morgen in den Orkus der Landesgeschichte befördern. Eher nach als vor Neuwahlen säße er sicher im Sattel.
Die vier Abgeordneten der CDU sind übrigens nicht alleine. AfD und FDP halten ebenfalls wenig davon, den Landtag gegen den erklärten Wählerwillen auflösen zu lassen.


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