Karl Lauterbach versucht es mit allen Tricks:

Neues Infektionsschutzgesetz - Impfpflicht durch die Hintertür

Im neuen Infektionsschutzgesetzt sind Masken in Zügen und Flugzeugen Pflicht. Und für frisch Geimpfte können Ausnahmen gelten.

Als vor einigen Wochen durchsickerte, dass Gesundheitsminister Lauterbach ab Herbst eine Maskenpflicht mit Ausnahmen für »frisch Geimpfte« einführen wollte, war die Aufregung große. Denn »frisch geimpft« war nach der Definition des wirren Gesundheitsministers jeder, der sich innerhalb der letzten drei Monate hat impfen lassen. Also sollte sich, ginge es nach Lauterbach und der Pharmaindustrie, jeder alle drei Monate, de facto alle 10 Wochen impfen lassen.

Im neuen Entwurf zum Infektionsschutzgesetz fehlt dieser Passus zwar. Dennoch hat Minister Lauterbach es sich nicht nehmen lassen, den Ländern die Möglichkeit zu geben, genau diese Regelung einzuführen, wenn sie wollen. Ergänzt um die Empfehlung, dass die Länder die Regel nutzen sollten. Also doch alle drei Monate impfen!

Wer jetzt denkt, die neuen Regeln wären weniger restriktiv, der irrt. Jetzt muss jeder, der seine Angehörigen im Krankenhaus besuchen will, einen negativen Test vorlegen können, egal ob kurz zuvor geimpft oder genesen. Da bleibt die Frage: Wozu dann noch eine Impfung, die keinen Impfschutz gewährt und allenfalls einer schlechten Medizin gleicht?

Lauterbach bleibt seiner Politik treu, die ihn als Vertreter der Impfindustrie erscheinen lassen. Zunächst betonte der SPD-Politiker, dass er mit einer »deutlichen Corona-Welle im Herbst« rechne. Damit begründete er die erneute Verschärfung der Maskenpflicht. Bisher sind auch einfache medizinische Masken zugelassen. Aber Herbst nur noch mindestens FFP2-Masken.

Die bundesweite Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen stieß vor dem Hintergrund des de-maskierenden Flugs der Bundesregierung nach Kanada auf spöttische Kommentare. Offenbar gelten die Regeln nur für die Bevölkerung und nicht für die Herrschenden und schon gar nicht für Gesundheitsminister Lauterbach, der die Quarantäne verließ, bevor er sie verlassen durfte.

Sollte die Corona-Welle, die Lauterbach angekündigt hat, heftiger ausfallen, können die Bundesländer weitere Maßnahmen beschließen. Dazu gehören Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich.

Keine der angekündigten Maßnahmen gelte im europäischen Ausland. Unter der Ägide des Angstministers agiert Deutschland zunehmend alleine.

Aber der Entwurf des Paares Lauterbach und Buschmann verrät auch die veritable fachlich Unfähigkeit der beiden Minister. Fachlaute aus allen medizinischen Gebieten hatten gefordert, im neuen Infektionsschutzgesetz müssten endlich Grenzwerte für zum Beispiel die Zahl freier Intensivbetten aufgeführt werden – bundesweit und einheitlich.

Nichts davon steht im Gesetz. Warum? – Weil Lauterbach seine Behörde die Zahlen nicht sammeln oder nicht sammeln können. Was nicht weiter wundert bei einem Minister, der vor allem mit den Zahlen verkaufter Impfdosen beschäftigt ist.

Sven von Storch

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