Für linke und grüne Ideologen war die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs eine schallende Ohrfeige: Das sogenannte ›Paritätsgesetz‹, das eine Gleichverteilung von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten der Parteien festschreiben sollte, entspricht nicht Verfassung.
Allerdings sieht es vorläufig nicht danach aus, als wollten die beiden Parteien sich der Verfassung anpassen. Sie wollen ihr Gesetzespaket weiter vertreiben. »Da sich das Urteil in der zentralen Argumentation ausschließlich auf Thüringen bezieht«, beruhigte Claudia Möhring, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, ihre Genossen, wird es »keine Relevanz für die Bundesebene entfalten«. »Diese Entscheidung«, pflichtete ihr ihre Parteikollegin Andrea Johlige bei, »bezieht sich allein auf Thüringen«.
Die Grünen äußerten sich weniger diplomatisch. »Das Urteil ändert nichts daran«, erläuterte Katrin Göring-Eckardt, »dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind«. Also forderte die Chefin der Grünen im Bundestag: »Es ist Aufgabe von Parteien, das zu lösen.« Ihre Partei hat bereits angekündigt, eine Kommission einzusetzen, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeiten soll.
Für die anderen Parteien ist das eine gute Nachricht. Schließlich wurde das vom Linksfaschisten Ramelow eingebrachte Paritätsgesetz erst vor wenigen Stunden von einem Landesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform, andere würden sagen, verfassungswidrig erklärt. Die beiden Parteien betreiben mit anderen Worten eine Politik, die den Titel ›verfassungswidrig‹ verdient. Zwar müssen die beiden linken Parteien ›Die Grünen‹ und ›Die Linke‹ deshalb noch keine Beobachtung durch den Verfassungsschutz fürchten – aber für die anderen Parteien sollte das ein Signal sein:
Zum einen lässt sich die Bezeichnung ›verfassungswidrig‹ nützlich im politischen Alltag gegen den politischen Gegner verwenden. Wenn Frau Göring-Eckardt meint, die Parlamente bildeten nicht die Realität der Gesellschaft ab und dann fordert, der Gesetzgeber habe die Zusammensetzung der Parlamente zu ändern, dann widerspricht auch das der Verfassung, die für Änderungen in Parlamenten im wesentlichen nur ein einziges Mittel kennt: Freie Wahlen und es ist an allen Parteien, die Verfassungswidrigkeit von Linken und Grünen zu betonen.
Zum anderen weist der Weg über diese höchsten Gerichte den Gegnern einer linken und grünen kultur-marxistisch motivierten Erziehungspolitik, wie sie sich gegen die übermächtigen Staatsmedien angemessene Art Geltung verschaffen. Über Entscheidungen dieser höchsten Gerichte müssen diese Blätter und Sender berichten. Sie werden zwar mit Sicherheit versuchen, zu biegen und zu brechen. So echauffiert sich die Berliner ›taz‹ über die unparitätische Besetzung des Landesgerichtshofs und schreibt: »Das Thüringer Verfassungsgericht besteht aus neun RichterInnen, sieben Männern und zwei Frauen.« Das schlechte Deutsch kann aber den Ärger des linksfaschistischen Blattes über die politische Wirkung des Urteils nur schlecht verbergen.
Auch bei Linken und Grünen weiß man: Die Bürger leben in Achtung vor Verfassungsgerichten. Und wer vor einem Landesverfassungsgericht ein Verfahren in allen Punkten gewinnt, steht immer auf der Seite des Rechts. Dumm für Frei- und Christdemokraten, dass sie sich scheuten, selber gegen das ›Paritätsgesetz‹ juristisch zu Felde zu ziehen. Diesen Erfolg kann sich nun die Alternative für Deutschland zuschreiben. Sie ist die Partei, die seriös und mit Recht Rechtsstaats und Verfassung gegen verfassungswidrige Grüne und Linke verteidigt. Daraus sollte sie lernen.


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