Nach Überprüfung der Altersangaben

Minderjährige Flüchtlinge_ In 40 Prozent der Fälle falsche Angaben gemacht

Immer wieder stehen minderjährige Flüchtlinge im Verdacht, Falschangaben zu machen. Eine Studie zeigt: In 40 Prozent aller Fälle war der Verdacht begründet.

Immer wieder stehen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Verdacht, bei ihrer Einreise nach Deutschland, falsche Angaben über ihr Alter zu machen. Eine Studie belegt nun: In 40 Prozent aller Fälle war der Verdacht begründet.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genießen in Deutschland einen besonderen Status. Sie müssen nicht in Sammelunterkünfte, werden oft in Pflegefamilien aufgenommen oder können gleich bei Verwandten leben. Aber vor allem können sie praktisch nicht abgeschoben werden. Auf der anderen Seite kosten sie den deutschen Steuerzahler deutlich mehr.

Um zu erfahren, wie hoch der Anteil von Flüchtlingen ist, die bei der Einreise falsche Angaben über ihr Alter machen, wurden 594 Verdachtsfälle aus den Jahren 2007 bis 2018 vom Institut für Rechtsmedizin in Münster untersucht. In 234 Fällen bestätigten die Mediziner den Verdacht: Die Angaben der Flüchtlinge waren falsch. Die Methoden der Altersermittlung gelten als recht sicher. In Zweifelsfällen wird für den Flüchtling entschieden, d.h. er gilt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling.

Kritik an den Untersuchungen kommt von Flüchtlingsorganisationen, Bundesärztekammer und Kinderhilfswerk. Sie bezeichnen laut Welt die Untersuchung, die aus einer speziellen zahnärztlichen Untersuchung mit Röntgenaufnahmen des Gebisses sowie einer Röntgenuntersuchung der Hand besteht, als Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit. Außerdem wären die Tests unsicher.

Einmal mehr zeigt sich hier die seltsame Moral der Kritiker. Denn in 40 Prozent der Fälle ist das Kinderhilfswerk nicht zuständig, weil es sich bei den Flüchtlingen gar nicht um Kinder handelt. Hinweise auf die Ungenauigkeit der Methoden weisen die Ärzte und Wissenschaftler zurück. »Mit der Schlüsselbein-Analyse lässt sich zweifelsfrei nachweisen, ob jemand 18 Jahre oder älter ist«, erklärt der stellvertretende Institutsleiter gegenüber Focus. Überdies decken sich die Werte mit anderen Untersuchungen. Im Saarland ergab eine ähnliche Untersuchung von Fällen aus dem Zeitraum vom Februar 2016 bis Januar 2018 bei 528 Verdachtsfällen 254 Fälle von falschen Altersangaben, also sogar fast 50 Prozent.

Seit einigen Jahren werden, berichtet die Welt, auf Grund dieser Erfahrungen im Saarland prinzipiell alle angeblich unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge untersucht. Allerdings ist es neben Baden-Württemberg das einzige Bundesland, das eine solche Überprüfung durchführt.

Dass eine ähnliche Regelung bundesweit eingeführt wird, darf man bezweifeln. Das Unrechtsbewusstsein bei Politikern, Medien und vielen Bürgern ist mittlerweile so marode, dass man kaum erwarten kann, dass sie den in den allermeisten Fällen volljährigen Betrügern mit klaren Maßnahmen buchstäblich die Grenzen aufzeigen: durch sofortige Abschiebung. Wer als erste Handlung in seinem Gastland die Behörden belügt, hat sich nichts anderes verdient.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.