Diktatoren sind wie Alkoholiker – sie reden davon, endlich trocken zu werden und gönnen sich dann einen letzten kräftigen Schluck aus der Pulle. So auch die Bundesregierung. Statt die »epidemische Notlage« – andere sprechen offener vom Ausnahmezustand – zu beenden, soll der Zustand, wie auch immer er nun genannt wird, weitere drei Monate dauern.
Für den morgigen Freitag ist daher der Bundestag gefragt, dem durch und durch schlecht organisierten Notregime von Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn die mehrheitliche Zustimmung seiner Mitglieder zu geben. Und wenn nicht alles täuscht, werden Union und SPD womöglich mit Unterstützung der Grünen genau das machen: Den Ausnahmezustand verlängern. Kommt die Mehrheit nicht zustande, wäre am 30. Juni Schluss mit den Corona-Maßnahmen.
Die aktuelle Datenlage spricht eine eindeutige Sprache: Niedrige Inzidenzen, sommerliche Temperaturen, leere Intensivstationen. Dazu die allgegenwärtigen Zweifel von Seiten der Wissenschaft an so ziemlich jeder Maßnahme, mit der diese Regierung Corona bekämpfen wollte. Die Notlage ist keine mehr.
Unions-Chef Brinkhaus kümmert das nicht. »Wir halten es für angemessen und richtig«, erklärt er wider alle Realität, »diese Lage bis in den September hinein zu verlängern.« Die Begründung klingt verfassungsrechtlich abenteuerlich, ist aber politisch bezeichnend: Weil an der »epidemischen Notlage« rund 20 Verordnungen hängen, die andernfalls sofort unwirksam würden, will die Regierung den Ausnahmezustand verlängern.
Natürlich könnten einzelne Verordnungen fallen. Das aber wollen Merkel und Spahn in keinem Fall dulden. Sie braucht ihre Bundesnotbremse und der Minister die Maskenpflicht schon deshalb, um den Ramsch, den er teuer gekauft hat, über die Leute zu zwingen. Nicht das Sinnvolle, sondern der Wunsch, Verordnungen willkürlich und unterschiedslos beizubehalten, ist der Vater des Ausnahmezustands.
Dass diese Verordnungen Grundrechte beschränken werden die Unterstützer der Regierung sicherlich wissen. Maskenpflicht und Ausgangssperren sind nur möglich, wenn die »epidemische Notlage« festgestellt worden ist. Staatsrechtler sprechen etwas hochtrabend von der drohenden »Verstetigung des Ausnahmezustands«; andere nennen es Diktatur; wieder andere Alkoholismus.


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