Seit Mai ist es in Ungarn verboten, eine Änderung des Geschlechts bei den Behörden vermerken und eintragen zu lassen. In einem weiteren Schritt soll nun die Verfassung um den Satz erweitert werden: »Die Mutter ist eine Frau und der Vater ein Mann«. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Doch dem westeuropäischen Mainstream passt das nicht. Er deutet die geplante Verfassungsänderung als eine Homosexuellen- und Transgender-feindliche Definition und bläst zur Hetzjagd.
Bei n-tv heißt es: »Ungarn will Homosexuellen- und Transgender-feindliche Verfassungsregeln« Die Zeit titelt »Ungarische Regierung plant queerfeindliche Verfassungsänderung«. Und selbst die Tiroler Tageszeitung posaunt: »Ungarn legt nach: Verfassung soll homo- und transfeindliche Passagen erhalten« – Die Liste kann jeder beliebig und leicht im Netz verlängern.
Was nun an der wohl selbstverständlichsten Feststellung »feindlich« ist, können die Blätter nicht wirklich sagen. Sie berufen sich lediglich auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die unter anderem den Schutz sexueller Minderheiten vorsieht.
Warum dieser Schutz durch den Passus in der Ungarischen Verfassung verletzt wird, können sie nicht begründen. Denn der Schutz einer Minderheit bedeutet ganz sicher nicht, dass sich die Minderheit Eigenschaften zuspricht, die sie nicht hat. Insbesondere dann nicht, wenn dadurch der Schutz anderer Gruppen vernachlässigt wird: Der Schutz von Kindern.


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