Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hadert schon seit längerem mit dem medizinischen Fachpersonal in den Krankenhäusern. »Es überrascht mich«, erklärte er erst Mitte Dezember, »dass die Impfbereitschaft beim medizinischen Personal nicht deutlich höher ist und es eine so große Zurückhaltung gibt«. Vermutlich stehe dahinter die Überzeugung vieler Mediziner und Pflegekräfte, »nicht zur Hochrisikogruppe für eine Covid-19-Erkrankung zu gehören und sich durch Schutzkleidung besonders schützen zu können«. Er persönlich würde sich »auf jeden Fall impfen lassen, und zwar sowohl mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer als auch mit dem von Moderna.« – Doppelt gemoppelt hält besser.
Nun brachte der SPD-Viren-Experte einmal mehr eine Impfpflicht ins Gespräch. Der Rheinischen Post gegenüber betonte der Politiker, der erst vor wenigen Tagen Einschränkungen der persönlichen Freiheiten gefordert hatte, dass das Pflegepersonal auch zur Impfung gezwungen werden könnte.
Zwar mache er sich die Forderung nicht zu eigen, sagte Lauterbach, aber er musste wohl darauf hinweisen, wie die Rechtslage ist. Und das heißt: Mit dem Infektionsschutzgesetz gibt es eine rechtliche Grundlage, »dass Altenheime und Krankenhäuser ihr Personal zu einer Impfung zwingen« können.
Offenbar erinnert sich Lauterbach an ein Versprechen der Bundesregierung, dass es eine Impfpflicht nicht geben wird. »Dabei wird es bleiben, und das ist auch richtig«.
Bliebe die Frage: Warum erinnert Lauterbach gerade jetzt an die rechtliche Situation ?


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