Wer denkt, Karl Lauterbach habe eigentlich schon alles getan, um seinen Ruf zu ruinieren, sieht sich wieder einmal getäuscht. Der Gesundheitsminister der Sozialdemokraten plant eine gesetzliche Regelung, die fetslegt, wen deutsche Krankenhäuser behandeln, wenn es zu Kapazitätsengpässen kommt.
Der Schlüssel heißt "Überlebenswahrscheinlichkeit". Das Verfahren ist aus extremen Notsituationen unter dem Namen "Triage" bekannt. Danach werden die Patienten aussortiert, die vermutlich ohnehin keine Chance haben. Die lässt man eben sterben.
Genau in diesen Kategorien denkt Karl Lauterbach. Nach einem Gesetzesentwurf aus seinem Haus sollen die knappen Ressourcen der Intensivmedizin wie Betten und Medikamente nicht mehr jedem zustehen. An sich ist der Gedanke nichts Neues, denn diese Lage kann immer eintreten. Nur entschied bisher darüber der Arzt und nicht ein Gesetz.
Nach der Verfassungsbeschwerde von neun Behinderten, die Grundrecht auf Schutz vor Diskriminierung verletzt sahen, verlangte das Verfassungsgericht vor fast einem Jahr vom Gesetzgeber, "Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird."
Anschließend bastelte sich Karl Lauterbach etwas zusammen, das zu ihm passt. Die Zuteilung von Ressourcen soll "nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" der betroffenen Patienten erfolgen. Damit soll ausgeschlossen werden, daß eine Behinderung, der Grad der Gebrechlichkeit, das Alter, die ethnisch Herkunft die Religion oder gar die Weltanschauung zum Kritierium wird.
Entweder hat Lauterbach wieder einmal nicht nachgedacht oder er hat beim Nachdenken Pech gehabt, wie man so schön sagt. Jedenfalls bedeutet das Kritierium "kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" genau das, was er meint: Bürger mit Behinderungen werden benachteiligt, denn ihre Behinderung sorgt häufig dafür, dass ihre Chance zu überleben, deutlich schlechter ist. Lauterbach diskriminiert de facto Behinderte.
Daß der Vorschlag des Gesundheitsministers durchaus im schlechten Sinne getoppt werden kann, beweist der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. Er schlägt ein Losverfahren vor - Leben oder Tod als Ergebnis eines Würfelwurfs. Soweit ist der Anti-Diskrimminierungswahn gekommen.
Karl Lauterbach beweist aber auch an anderer Stelle, daß er wieder einmal herumstochert, statt solide zu arbeiten. Geht es nach ihm, wird die Ex-Post-Triage verboten - also jenes Verfahren, dass es verbietet, einen einmal in Behandlung befindlichen Patienten wieder in den Wartesaal zu schieben, weil seine Überlebenschancen geringer sind, als die eines anderen Patienten, der zum Beispiel gerade aufgenommen wurde. Nach Karl Lauterbach gilt im schlimmsten Fall: Wer zuerst kommt, der überlebt.
Ärzteverbände an diesem Punkt ganz anderer Meinung als der Möchte-Gern-Arzt Lauterbach. Sie wollen die Entscheidung bei den Ärzten lassen und halten eine gesetzliche Regelung für unpraktisch unter anderem, weil sie die Entscheidungsfreiheit des Arztes unterminiert, indem sie durch mögliche Gesetzesverstöße eine Drohung mit drakonischen Strafen aufbaut. Ärzte fürchten, "mit Fragen des Totschlags konfrontiert" zu werden, so das Intensivregister Divi.
Dass es sich bei dem geplanten Gesetz um einen echten Lauterbach handelt, kann man daran erkennen, dass der Geltungsbereich "ansteckende Krankheiten" sind. Für Katatrophen wie Terroranschläge oder Unfälle, bei denen es zu knappen Ressourcen kommt, ist das Gesetz nicht vorgesehen.


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