Der Kohleausstieg Deutschland ist nicht nur wirtschaftliche problematisch – er birgt auch rechtlich erhebliches Konfliktpotential. Wesentliche Teile der Regelungen sind nach Einschätzung einer auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei rechtswidrig, teilweise sogar nicht einmal verfassungskonform.
Einer der wichtigsten Punkte ist die Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohle. Während den Betreibern von Braunkohlekraftwerken umfassende Entschädigungszahlungen zugesichert werden, sind die Betreiber von Steinkohlekraftwerke verpflichtet, um eine Stilllegungsprämie im Rahmen eines Auktionsverfahrens zu werben. Allerdings ist dieses Verfahren nur bis 2026 möglich, danach droht die entschädigungslose Zwangsabschaltung. Das ist »offensichtlich ungerecht und verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht akzeptabel ist«, heißt es laut Welt in dem Gutachten. Die Ungleichbehandlung wäre nur mit einer besonderen Begründung möglich, die aber fehlt.
Dabei steht auch grundlose die Befristung des Auktionsverfahren und damit der Entschädigungszahlungen in der Kritik. Der gesamte Ausstiegszeitraum läuft bis 2038; es werden also nur sechs Jahre lang Entschädigungen gezahlt, danach wird entschädigungslos zwangsabgeschaltet.
Dass der Staat zudem eine Höchstgrenze bei den Preisen der Auktionen festgelegt hat, beweist, dass eine grüne Umweltlobby die finanziellen Folgen ihrer Politik auf andere abwälzen will. Dass neuere Kraftwerke eine längere Restlaufzeit haben und daher wertvoller sind, scheint in den Ämtern keinen zu kümmern. »Dieses Ergebnis«, heißt es in dem Gutachten, ist »weder ökonomisch noch rechtlich vermittelbar.«
Wo man hinschaut, schlechtes Handwerk der Regierung. Selbst die Hinweise der von ihr eigens eingesetzten Fachleute aus der Kommission »Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung« (KWSB) wurden systematisch ignoriert. Die hatten zu einer »Verständigung mit den Kraftwerksbetreibern einschließlich eines Konsenses über Entschädigungsregelungen« geraten.
Zu diesen rechtlichen Schwierigkeiten kommen weitere technische, denn die Abschaltung der Kraftwerke betrifft nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Erzeugung von Fernwärme. Was wiederum zu weiteren juristischen Schwierigkeiten führt, da die Betreiber der Kraftwerke vertraglich zur Lieferung der entsprechenden Leistung verpflichtet sind. Hier drohen Regressforderungen gegenüber den Betreibern der Kraftwerke – die sich nicht selten in kommunalen Händen befinden.
Die Folge: Jahrelange Prozesse, die die öffentliche Hand nicht selten gegen die öffentliche Hand führen wird.
Dass die frühere Abschaltung von Steinkohlekraftwerken nicht einmal klimafreundlich ist, rundet die Missgriffe des Kohleausstiegs ab. Denn unter dem Druck ausbleibender Entschädigungen werden die Betreiber auch moderne und saubere Anlagen möglichst bald vom Netz nehmen wollen.


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