Als Union und Sozialdemokraten am 8.Oktober ihre sogenannte Wahlrechtsreform durch den Bundestag brachte, hatte wohl kaum jemand im Blick, was die Änderungen ein Jahr später bewirken könnten. Damals stand die Union in den Umfragen bei 36 Prozent, was mit den etwa 15 Prozent der Sozialdemokraten eine Weiterführung der Regierungsgeschäfte versprach.
Ein Jahr später könnte sich die Reform jedoch entscheidend auf das Ergebnis auswirken. Denn laut den aktuellen Umfragen liegt die Union bei nur noch 25 Prozent und die Grünen etwa auf gleicher Höhe. Die SPD dümpelt weiterhin um Werte herum, die einen FPD-ler vielleicht beglücken, für den Tanker hingegen eine Katastrophe bedeuten.
Doch zum Wahlrecht und seiner Reform. Unter dem Vorwand, die Zahl der Abgeordneten endlich zu mindern, wurde ein Passus ergänzt, der harmloser aussieht als er es ist. Hintergrund sind die Überhangmandate genannten Mandate, die entstehen, wenn eine Partei durch gewonnene Direktmandate mehr Stimmenanteile erhält, als ihr nach dem erreichten prozentualen Anteil zustehen würde. Sie werden durch zusätzliche Ausgleichsmandate aufgewogen – mit dem Effekt, dass der Bundestag sich ständig vergrößert.
Die Zahl der Überhangmandate, die für die ein Ausgleichsmandat auf die Waage gelegt wird, wurde mit der Wahlrechtsreform begrenzt: Wird der Bundestag größer als die 598 Sitze, werden bis zu drei Überhangmandate nicht kompensiert.
Wie Election.de laut Welt durchkalkulierte, mit dramatischen Folgen.
Kämen Union und Grüne auf jeweils 25 Prozent und bliebe die SPD bei 15, erreichten zudem AfD und FDP jeweils elf und die Linke sieben Prozent, gewönne die Union zudem noch immer 166 aller Direktmandate und die Grünen auf 62 – ein Zunahme und Abnahme von jeweils über 60 gut dotierten Posten –, dann erhielten im neuen Bundestag CDU/CSU 179, die Grünen 178, die SPD 106, die AfD 77, die FDP 78 und die Linke 49 Mandate im neuen Parlament. Eine extrem knappe Mehrheit für die Union.
Und: Nach dem alten Wahlrecht wären die Unionsparteien dagegen auf zwar auf 192 Mandate gekommen – aber die Grünen auf 194. Auch die anderen Parteien legten zu: SPD auf 115, die AfD auf 84, die FDP auf 85 sowie die Linke auf 53 Mandate. Rot-Rot-Grün hätte also nach dem alten Wahlrecht die knappste Mehrheit von einer Stimme erhalten: 362 zu 361 Sitze.
Im neuen Wahlrecht verkehrt sich das Ergebnis gegen eine Rot-Rot-Grüne Mehrheit: Sie blieben mit 333 zu 334 Mandaten in der Minderheit sitzen.
Das Wahlrecht würde über die Mehrheit entscheiden. Ein Fall, den das Verfassungsgericht ausdrücklich verbietet.


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