Unter Hinweis auf die im Grundgesetz garantierten Grundrechte haben mittlerweile mehrere Gerichte einzelne Corona-Beschräkungen aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Saarländische Verfassungsgericht und der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof haben den Gleichheitsgrundsatz angeführt, um Regelungen der Corona-Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zudem ein Demonstrationsverbot in Stuttgart aufgehoben.
Jede dieser Entscheidungen schränkt die Machtfülle ein, mit der sich regierende Politiker gerade in der Corona-Krise, sozusagen frei Haus, versorgen. Und an der Umsetzung der Entscheidungen durch die Politik beweist sich der Rechtsstaat. Denn nur in einem Rechtsstaat sind auch die Machthaber dem Recht unterworfen.
Daran stört sich nun offenbar das Kanzleramt. Zwar erklärt Kanzleramtschef Helge Braun, CDU, gegenüber der Welt am Sonntag, »Ich verstehe und akzeptiere jedes einzelne Urteil.« Der Mann ist also durchaus gesetzestreu. Und trotzdem: »Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren.«
In diesen Sätzen tritt das Verhältnis des Kanzleramts zum Grundgesetz deutlich zu Tage. Allein schon der Hinweis, man wolle sich an Recht und Gesetz halten - zur Erinnerung, es geht um die Grundrechte der Bürger und nicht um, wie man so schön sagt, Pillepalle - allein dieser Hinweis deutet an, dass es wohl auch anders gehen könnte. Das Selbstverständliche muss man nicht eigens sagen.
Wenn Herr Braun nun auch noch gesteht, die Entscheidungen der Hohen Gerichte als Herausforderung zu verstehen, dann kommt der Bürger ins Grübeln. Was genau, fragt er sich, fordert das Kanzleramt denn heraus: Die Einhaltung der Gesetze ? Oder vielleicht doch eher die Frage, wie man den Gleichheitsgrundsatz umgeht ?
In jedem Satz verrät die Äußerung ein gestörtes Verhältnis zu den Grundrechten in diesem Land und, mehr noch, zum Rechtsstaat. Denn ein Politiker hat die Grundrechte nicht als Herausforderung zu verstehen, sondern als Grundlage des Staats, dem er dient; er hat sich ihnen fraglos zu unterwerfen. Wenn er das nicht mehr tut, ist er dabei, den Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat zu verwandeln. Dann ist er es, der zur Herausforderung wird für diesen Rechtsstaat - oder besser: sie.


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