Oberster Gerichtshof Großbritanniens bestätigt:

IS-Muslima verliert britische Staatsbürgerschaft

Eine britische Unterstützerin des IS, die nach Syrien ausgereist war, darf nicht wieder zurück nach Großbritannien.

Vor einigen Jahren ist die Muslima Shamima Begum aus Großbritannien nach Syrien ausgereist, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Nun will sie wieder zurückkehren – was ihr von den Behörden verwehrt wird. Ihr Versuch, sich die Rückkehr zu erklagen, ist nun vor dem höchsten Gericht Britanniens gescheitert.

Die Richter erklärten, die 21-Jährige sei ein Sicherheitsrisiko und daher dürfe sie nicht wieder einreisen. Der Frau wollte unter anderem gegen den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft klagen. Die war ihr 2019 entzogen worden. Zugleich hatte die junge Frau erwirken wollen, dass sie die britische Staatsbürgerschaft direkt zurück erhält. Auch in diesem Punkt gaben die Richter der Klage nicht statt. Die Sicherheit der Bevölkerung ginge vor.

Shamima Begum war 2015 nach Syrien gegangen, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Sie lebte zunächst in der IS-Hochburg Al-Rakka. Dort hatte sie einen islamischen Terroristen geheiratet. Ihren ersten Versuch, wieder nach Großbritannien einzureisen, machte Begum im Jahr 2019. Damals war sie hochschwanger. Nach ihrer eigenen Erklärung, handelte es sich um die dritte Schwangerschaft. Angeblich waren bereits zwei Kinder von ihr gestorben.

Die Mitleidsmasche verfing bei den britischen Behörden jedoch nicht. Innenminister Sajid Javid, ein Konservativer mit pakistanischen Wurzeln, entschied, ihr die Staatsbürgerschaft aus Sicherheitsgründe zu entziehen. Das sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, werde sie zudem nicht einmal staatenlos. Anders als in anderen Ländern der EU ist der Regierung die Sicherheit der eigenen Bevölkerung wichtiger als eine IS-Muslima, die sich für den Islamischen Staat entschieden hat.

Dafür verfing die Mitleidsmasche zum Beispiel beim deutschen Mainstream. Die Nachricht vom Urteil am vergangenen Freitag wurde zum Beispiel im Berliner Tagesspiegel mit einem Foto eines süß lächelnden Mädchens garniert, das ein Kind auf dem Arm hält. Jeder Hinweis auf die Opfer des Islamischen Staates oder die Opfer islamischer Anschläge in Europa fehlt in der linken Postille. Es wird allein auf die angeblich grauenhaften Zustände in den syrischen Gefangenenlagern verwiesen.

Das Urteil des Obersten Gerichts gilt als wegweisend, da es dem Staat die prinzipielle Möglichkeit einräumt, seine Bürger mit allen Mitteln zu schützen. Regierungschef Boris Johnson brgrüßte den Richterspruch.

Sven von Storch

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