Bayerischer Verfassungsschutzbericht deckt Verbindungen auf

Iran greift weiterhin nach Waffen zur Massenvernichtung

Während die Bundesregierung treu am Atomabkommen mit dem Iran festhalten will, hält der Iran an seiner Strategie fest, Waffensysteme zur Massenvernichtung zu bauen. Auf Geschäftsleute aus Bayern kann er sich bei seinem Bestreben ganz offensichtlich verlassen.

Dieser Tage veröffentlichte der Bayerische Verfassungsschutz seinen Bericht für das Jahr 2018. Und der enthält einen Abschnitt, der, so muss man mit der Jerusalem Post sagen, "haarsträubend" ist.

Im Kapitel Proliferation des Berichts, d.h. die Weiterverbreitung von Waffensystemen und Trägersystemen für diese Waffen, wird der Iran neben Nordkorea, Syrien und Pakistan zu den sogenannten "Risikostaaten" gezählt. Beim Bayerischen Verfassungsschutz weiß man, dass diese Risikostaaten sich ständig bemühen, ihr "konventionelles Waffenarsenal durch die Herstellung von Massenvernichtungswaffen zu ergänzen" – auch auf dem deutschen Markt. Dafür "gründen sie in Deutschland häufig Tarnfirmen, versenden die Produkte über unkritische Drittländer oder machen falsche Angaben gegenüber dem Hersteller oder Händler."

Der Verfassungsschutz bemüht sich dem Bericht zufolge, die möglicherweise betroffenen Unternehmer über die Tricks und Schlichen der Iraner aufzuklären. Nicht jeder Hersteller einer Maschine weiß, was mit dem Gerät, neben seinem eigentlichen Zweck, noch alles gebaut und angestellt werden kann.

Ein österreichischer und ein deutscher Staatsbürger wussten dagegen sehr genau, was sie taten, als sie versuchten, eine Elektronenstrahlschweißmaschine (ESSM) in den Iran zu verkaufen – eine Maschine, die zur Herstellung von Trägerraketen geeignet ist und daher nicht in den Iran exportiert werden darf. Nachdem die beiden in das Fadenkreuz der Ermittler geraten waren, wurde die Maschine vom Zollamt sichergestellt. Weitere Ermittlungen brachten "umfangreiche Versuche, den tatsächlichen Abnehmer im Iran zu verschleiern" ans Licht. Unter anderem täuschte man vor, "dass der Endabnehmer eine Firma in Malaysia sei." (siehe Verfassungsschutzbericht)

Ende 2017 hat das Oberlandesgericht München den Österreicher und den Deutschen wegen gewerbsmäßigen Zuwiderhandelns gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Taterträge von 1,8 Millionen Euro wurden eingezogen.

Das Mullahregime darf dagegen auf internationaler Ebene weiter unbeschadet seinen guten Willen bei der Umsetzung des Atomabkommens beteuern. Deutsche Politiker wie Heiko Maas unterstützen Teheran, indem sie Glauben machen, weiterer Handel mit dem Iran bringe diesen auf einen friedlichen Weg. Maas will, zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung, "intensiv dafür arbeiten, dass wirtschaftlicher Austausch und Handel möglich bleibt". 

Sven von Storch

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