Über Nacht wurde der Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage reduziert

Halbierter Genesenenstatus_ Die Tricks und Schlichen des Karl Lauterbach

Während in der Schweiz der Genesenenstatus von 180 auf 365 Tage verdoppelt wird, halbiert Karl Lauterbach ihn auf 90 Tage.

Dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach immer wieder Panik verbreitet, wissen nicht nur die Zuschauer diverser Talk-Shows, und dass der Minister die höchste mögliche Impfquote durchsetzen will, ist bekannt. Doch der Sozialdemokrat beherrscht auch diverse Tricks und Schlichen, um seine Ziele durchsetzen zu können. Oder ist es die reine Unfähigkeit? In jedem Fall wurde der Zeitraum, in dem vom Corona-Virus Infizierte nach einer Genesung den Status »genesen« genießen und damit den Geboosterten gleichgestellt sind, von 180 auf 90 Tage halbiert. Und das still und heimlich.

Die Posse um diese Halbierung ist ein weiteres Stück in einer langen Liste eines Schmierentheaters, das die Regierenden seit zwei Jahren aufführen. Sie begann am Freitag letzter Woche.

Da vertrat Karl Lauterbach im Bundesrat das Bundeskabinett von Olaf Scholz und erklärte zum Status der Genesenen: »Veränderungen finden nur statt ohne politischen Einfluss ausschließlich auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, also ohne eine Beeinflussung durch den Minister zum Beispiel«. In Zukunft sollen des weiteren nicht mehr die Parlamente über die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus entscheiden, sondern zwei staatliche Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut, PEI, und, wie könnte es anders sein, das Robert-Koch-Institut, RKI, unter Tierarzt Dr. Lothar Wieler. Mit anderen Worten: Über die Aufhebung von Grundrechten der Bürger entscheiden demnächst Bundesbehörden.

Informiert würde der Bürger über Hinweise auf der Internetseite von PEI und RKI. »Wir informieren Sie«, fügte Lauterbach beruhigend hinzu, »sodass Sie sich nicht regelmäßig diese Verweisseiten anschauen und prüfen müssen, ob sich da etwas verändert hat. Selbstverständlich bekommen Sie dann von uns entsprechende Nachricht, und wenn von Ihnen Einwände vorgetragen werden, dann werden die natürlich berücksichtigt.« Schließlich pries der Minister das neue Verfahren, die Parlamente auszuschalten und die Behörden in Eigenregie machen zu lassen, als »eine gute Lösung« an. Sie sei »flexibel« und man könne »schnell reagieren«. Außerdem könne man »immer den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand abbilden«. Und wen auch das nicht überzeugte, für den behauptete Lauterbach, »wir haben aber gleichzeitig auch eine rechtlich sichere Grundlage.«

Was Lauterbach verschwieg: Dass der Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage verkürzt werden sollte. Aber vielleicht wusste der Minister ja auch noch gar nicht, was seine Behörde gerade gegen die Genesenen ausgeheckt hatte. Überzeugt hätte eine entsprechende Mitteilung die Vertreter der Länder wohl kaum: Innerhalb der EU gilt weiterhin eine Zeitspanne von 6 Monaten, also praktisch 180 Tagen. In der Schweiz wurde der Zeitraum gerade auf ein Jahr, also auf 365 Tage verdoppelt.

Irgendwann in den folgenden 12 Stunden nach der Sitzung des Bundesrats gab das RKI im Kleingedruckten seiner Website bekannt, dass der Zeitraum von 180 auf 90 Tagen halbiert werden würde. Zunächst gänzlich ohne Begründung! Dann wurden zwei Studien aus England nachgeschoben, ein Technical Briefing 34, das nichts belegt, und ein Report 50, der gleichfalls nichts belegt.

Als drittes kam ein Link zur Stiko hinzu. Darin wird zunächst auf die Empfehlung zu verkürzten Impfabstände verwiesen. Und dann heißt es völlig zusammenhanglos: »Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten.« Auch hier: Keine Begründung, die auch nur den Anschein der Wissenschaftlichkeit erwecken will. Denn der empfohlene reduzierte Impfabstand hat mit den Abwehrkräften der Genesenen nichts, aber auch gar nichts zu tun. Offenbar hat man in den Behörden jede Hemmung beim Anordnen von Maßnahmen abgelegt.

Gestern nun teilte Karl Lauterbachs Ministerium mit, die Halbierung erfolge auf Grund »aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse« – und verweist frech auf die Zustimmung des Bundesrats.

Eine Parteigenossin von Lauterbach bestätigt das unwissenschaftliche und willkürliche Vorgehen der Behörden. Sabine Dittmar, SPD-Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium hatte bereits am Donnerstag im Bundestag von einer Verkürzung des Genesenenstatus gesprochen hatte und deutete »wissenschaftliche Erkenntnisse« an, die sie auf Anfrage aber nicht benennen konnte oder nicht nennen wollte.

Der eigentliche Grund für die Maßnahmen könnte ganz einfach der folgende sein: Vor wenigen Wochen mit Covid infiziertes Personal in medizinischen Berufen muss sich nun vor Inkrafttreten der Impfpflicht in Gesundheitsberufen am 15. März impfen lassen und kann sich nicht auf den Status als Genesene berufen. Ihnen droht nun der Verlust des Arbeitsplatzes.

Der Virologe Hendrik Streeck reagierte mit Unverständnis. Es gebe nur wenige Gründe, Genesene und nicht Geimpften gleichzustellen, erklärte das Mitglied des Expertenrats der Bundesregierung. »Vor allem, da sie in den meisten Fällen eine viel breitere Immunantwort«. Streeck verwies auf die Entscheidung in der Schweiz, den Genesenenstatus sogar zu verdoppeln. »Dass eben jener Status in Deutschland auf drei Monate verkürzt wird«, sagte Streeck, »ist aus meiner wissenschaftlichen Erkenntnis nicht erklärbar.«

Mit ihrem Vorgehen verstoßen Gesundheitsministerium und Behörden jedoch nicht nur gegen alle wissenschaftlichen Standards – sie verstoßen auch gegen die EU-Vorgaben, die den Genesenenstatus auf 180 Tage festgelegt haben. Es dürfte daher nicht lange dauern, dass sich Genesene unter Berufung auf die EU-Vorgaben gegen die Willküraktionen des RKI rechtlich wehren.

Sven von Storch

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