Trotz massiver Bedenken heute im Bundestag

Gutachten_ Klimapaket der Bundesregierung verfassungswidrig_

Die von der GroKo vereinbarte CO2-Abgabe auf Benzin und Heizöl könnte verfassungswidrig sein. Zu diesem Urteil kommen mehrere Gutachten.

Das heute zu verabschiedende Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BEHG – kurz Klimapakt – birgt eine ganze Reihe von teilweise erheblich juristischen Risiken. So heißt es in einem Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht: » Dem Gesetzentwurf begegnen tief greifende verfassungsrechtliche Bedenken.« Das Institut für Klimaschutz, Energie, Mobilität (IKEM) kommt zu dem gleichen Ergebnis.

Das hält die Große-Koalition jedoch nicht davon ab, das Gesetz noch heute mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD durch den Bundestag zu bringen. Damit aber könnten nach den zu erwartenden Klagen, falls sie erfolgreich sind, erhebliche Kosten für die Regierung entstehen. Der deutschen Klimapolitik droht das endgültige Chaos.

Der Grund für die juristischen Bedenken liegt im sogenannten Emissionshandel, der es im Prinzip erlauben würde, dass Mengen produzierten CO2 verkauft und gekauft werden können. Denn tatsächlich existiert bis 2026 nichts, was den Namen Markt verdiente. Stattdessen legt der Staat die CO2-Preise fest. Fossile Brennstoffe sollen ab 1. Januar 2021 mit zehn Euro pro Tonne CO2 und ein Jahre darauf mit 20 Euro pro Tonne belastet werden. Der Benzinpreis könnte dadurch um etwa drei Cent pro Liter steigen. Der Bund erwartet im ersten Jahr Einnahmen von 3,6 Milliarden Euro, die dann im Jahre 2023 auf 8,3 Milliarden Euro steigen.

Weiter verweisen die Gutachten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Emissionshandel hin, der unzulässig sei, falls die Menge der ausgeteilten CO2-Berechtigungen unbegrenzt sei. Denn damit würde ein grundlegendes Marktprinzip, die Knappheit der Güter, ausgehebelt. Eine solche Mengenbegrenzung sieht das Gesetz aber frühestens ab 2026 vor. Die Stiftung Umweltenergierecht folgert laut Welt: »Ein darüber hinausgehender Markt entsteht nicht, ein kosteneffizientes Verhalten wird gerade nicht angereizt.«

Die eigentliche Pointe des Klima-Pakts zeigt sich jedoch erst, wenn das Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt werden sollte. Da der Emissionshandel, der keiner ist, von den Unternehmen der Energiebranche betrieben wird, geben sie die durch das Gesetz zunächst erhöhten Preise an ihre Kunden weiter. Die aber kriegen, anders als die Unternehmen, keinen Pfennig zurück, wenn Karlsruhe den Staat zur Rückzahlung zwingt.

Kurz gesagt: Bei Verbrauchen und Kunden wird so oder so abkassiert. Entweder vom Staat, falls das Gesetz verfassungskonform ist, oder von den Energieunternehmen, falls es das nicht ist. Eine prototypische lose-lose-Situation. Wie Hohn klingt es daher, wenn die Vertreter der Koalition darauf verweisen, dass ab 2026 ja alles im Lot sei. Der Verbraucher wird also nur für einige Jahre geschröpft.

Sven von Storch

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