Nach fünf Stunden Verhandlung wurde klargestellt: Die linksfaschistische Seite linksunten.indymedia bleibt verboten. Da halfen auch alle juristischen Tricksereien der Kläger nichts.
Das Verbot war im Sommer 2017 nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verhängt worden. Dabei hatte sich die Behörde bei seiner Klage auf das Vereinsrecht gestützt. Dagegen hatten die Beklagten geklagt.
Es ging bei der Verhandlung also im wesentlichen um die Anwendbarkeit des Vereinsrechts auf die Betreiber einer Internet-Seite. Die Kläger vertraten den Standpunkt, dass es nicht anwendbar sei, denn bei indymedia handele es sich um ein Medienprodukt, als müsse das Presserecht gelten. Das aber erlaube im Rahmen der Pressefreiheit sehr viel mehr; ja, die geschlossene Seite, auf der zu Gewalttaten aufgerufen worden sei, sei durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Vor dem Gerichtssaal protestierten links-faschistische Unterstützer der Seite wie Juliane Nagel von der Ex-PDS die Linke gegen das Verbot. Anders als letzten Samstag blieb es jedoch friedlich.
Die Richter wiesen die Klage ab. Sie hatten den Trick der Seitenbetreiber, keine wirklich Verantwortlichen zu nennen und die Existenz eines Vereins zu bestreiten, durchschaut. Das Vereinsrecht wäre auch bei inoffiziellen Vereinen anzuwenden und um einen solchen habe es sich bei »Linksunten.Indymedia« laut Selbstdarstellung der Seite Menschen gehandelt. Es solle eine »eine linke Gegenöffentlichkeit« geschaffen und eine »Vernetzung sozialer Bewegung« hergestellt werden. Auch eine Vereinigung, die das Ziel verfolge, publizistisch tätig zu sein, könne mit dem Vereinsrecht verboten werden.
Damit darf die links-faschistische Seite linksunten.indymedia weiterhin nicht publizieren


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