Mit sofortiger Wirkung hat das Saarländische Verfassungsgericht die im Saarland geltenden Corona-Beschränkungen, die als besonders streng gelten, für verfassungswidrig erklärt. Der Entscheid geht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers zurück. Das Gericht verfügte eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung; es sieht die Grundrechte der Freiheit der Person verletzt.
Erst Anfang der Woche hatte das höchste Bayerische Verwaltungsgericht Teile der Corona-Beschränkungen in Bayern für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hatte der Entscheid keine sofortige Wirkung und ist damit de facto wirkungslos. Der Verfassungsgerichtshof im Saarland erklärte, er wisse sich »in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung« die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.
Allerdings betonten die Richter, die Regierung habe die verhängten Beschränkungen Tag für Tag zu überprüfen. Aktuell gebe es keine belastbaren Gründe, die für die Fortdauer der strengen saarländischen sprächen. Außerdem ließe ein Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung zu.
Im Saarland sind damit Treffen in Familien sowie das Verweilen im Freien, sofern die nötigen Abstände eingehalten werden, sofort wieder möglich.
Der Entscheid des Gerichts ist der erste Fall, dass Corona-Beschränkungen umgehend außer Kraft gesetzt wurden und markiert damit das Ende einer Entwicklung, in der die Politik nach Gutdünken eine ganze Reihe von verfassungsmäßigen Rechten wie selbstverständlich außer Kraft gesetzt hatte.


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