Der Rechtsstaat funktioniert:

Gericht in Weimar_ Lockdown-Regeln verfassungswidrig und damit nichtig

Ein Gericht in Weimar hat der Willkür des Merkel-Regimes Grenzen gesetzt und Bußgelder für nichtig erklärt.

Merkel, Söder und Laschet überbieten sich in immer neuen Drohungen gegen die Bürger, was mit ihnen geschähe, falls sie die verhängten Maßnahmen nicht befolgen – und nun das: Das Amtsgericht Weimar hat einen Bußgeldbescheid der örtlichen Behörden aufgehoben. Ein Bußgeld, das verhängt worden war, weil Bürger im April 2020 gegen die Lockdown-Maßnahmen verstießen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass »§ 2 Abs. 1 und §Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind.« Zu deutsch: Zwei Abschnitte der vom Land verhängten »Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« verstoßen gegen das Grundgesetz.

Dass der angeklagte Bürger gegen die Verordnung verstoßen hatte, stand nicht in Frage. Er hielt sich am Abend des 24.April zusammen mit mindestens sieben weiteren Bürgern in einem Hinterhof auf, um einen Geburtstag zu feiern. Die zusammen acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.

Dieser Verstoß gegen die Verordnung brachte dem Beklagten ein Bußgeld ein, das er offenbar nicht gezahlt hat. Er ging vor Gericht. Das nun für ihn entschied.

Doch entschied das Gericht nicht nur für ihn. Es entschied im Grund für alle Bürger und gegen einen zunehmend totalitären Staat unter der Oberführung von Kanzlerin Angela Merkel und ihrem Gefolge. Dabei stellte es ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit der Verordnung fest.

Ein Amtsgericht in Weimar stellt klar: Nicht die Kritiker der Regierungsmaßnahmen verstoßen gegen geltendes Recht. Es ist die Regierung, die sich anschickt, die Opposition mundtot zu machen, die sich jenseits der Verfassung bewegt.

Dieses Urteil, gefällt in Weimar gegen einen von Berlin eingesetzten links-faschistischen Ministerpräsidenten ist von zentraler Bedeutung und tiefer Symbolik. Zumindest der Rechtsstaat funktioniert also noch. Der Beklagte ist freigesprochen. – Noch! 

Sven von Storch

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