Die seit dem 1. Januar in Koblenz geltende Badeordnung wurde, wie Die Welt berichtet, nach einem Eilantrag vorerst gekippt. Die Vorschrift erlaubte das Schwimmen nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts. Leistungsschwimmer und Triathleten durften Neoprenanzüge tragen. Burkinis waren damit indirekt verboten. Als Grund hatte die Verwaltung angeführt, Kontrollen auf Krankheiten, offene Wunden oder Hautausschläge würden verhindert. Im Schulunterricht blieben Burkinis dagegen erlaubt.
Gegen die Neuregelung war eine syrische Asylbewerberin vor Gericht gegangen. Sie machte geltend, sie sei gläubige Moslemin und ein Rückenleiden erfordere den Schwimmbadbesuch. Das Gericht gab ihrem Antrag gegen das Gesetz unter anderem statt, weil es unklar bliebe, warum der Burkini im Schwimmunterricht getragen werde dürfe.
Es liegt nun an der Stadt Koblenz, ob sie das Verbot schon jetzt ganz zurückzieht, oder bei der Hauptverhandlung deutlich macht, dass der Burkini, wie alle anderen islamischen Verschleierungen, nicht in eine freie Gesellschaft gehört. Die Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind entsprechend zu ändern und das Recht, gegen die Änderungen zu klagen, bleibt in Zukunft auf Bürger dieses Landes beschränkt. Migranten sollten erkennen, dass Burkini und Kopftuch ihre Integration auf Dauer verhindern, denn verschlossene Gesichter und offene Gesellschaft vertragen sich nicht.


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