Es gibt Dinge, die weiß man, auch ohne die Regeln und Paragraphen zu kennen. Dazu gehört, dass Akten aus einem laufenden Gerichtsverfahren nicht an die Öffentlichkeit durchgereicht werden dürfen. Das ist strafbar. Und ein Staatssekretär sollte das wissen.
Ein Vertrauter des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz scheint davon jedoch nichts zu wissen oder er hat die Regeln der Strafprozessordnung schlicht ignoriert. Nach der Razzia im Ministeriums seines Chefs stellte der Staatssekretär Wolfgang Schmidt, ebenfalls SPD, den Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung im vom SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz geführten Finanzministerium bei Twitter online – »mutmaßlich«, wie die Staatsanwaltschaft betont. Damit ist der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen Paragraph 353d des Strafgesetzbuchs erfüllt: »Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen«.
Hintergrund für die Veröffentlichung ist die Razzia im Finanzministerium am vergangenen Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls, FIU, die dem Kanzlerkandidaten der SPD unterstellt ist. Der Vorwurf: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind nicht an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet worden.
Dem Staatssekretär von Olaf Scholz drohen im Fall einer Anklage eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Der Zweck des Verbots, Akten aus laufenden Verfahren zu veröffentlichen, ist es, eine Beeinflussung des Verfahrens zu unterbinden. Genau das aber könnte der Staatssekretär beabsichtigt haben. In seinem Tweet verweist er auf eine Presseerklärung der Osnabrücker Staatsanwaltschaft zur beschriebenen Razzia und stellt sie neben Ausschnitte aus dem Gerichtsbeschluss. Dazu schriebt das SPD-Mitglied Schmidt an Armin Laschet adressiert: »Und noch ein paar Fakten, lieber @ArminLaschet. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück hat eine Pressemitteilung herausgegeben, die mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Osnabrück eher wenig zu tun hat.«
Auch nachdem Staatssekretär Schmidt bekannt wurde, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen ihn gäbe, zeigte sich der Untergebene von Olaf Scholz trotzig. In einer Kette von Tweets – dass Twitter ein Kurznachrichtendienst ist, wissen die Genossen noch nicht – ließ der Staatssekretär verlauten:
»In der Nachfolge (der Razzia im Finanzministerium von Olaf Scholz) ist es zu einer öffentlichen Diskussion über die Frage, wie der Wortlaut des Beschlusses des Amtsgerichts Osnabrück vom 10. August 2021 tatsächlich laute und gegen wen sich die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft richteten, gekommen. Es ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, dass gegen Beschäftigte von Bundesministerien ermittelt werde. Dieser falsche Eindruck machte es nötig, dass sich die Öffentlichkeit selber ein Bild von den Fakten machen kann. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe schnell ausräumen lassen werden.«
Um seinen offensichtlichen Rechtsverstoß wissend, ergänzt Wolfgang Schmidt seine bis dahin fünf Tweets um einen sechsten: »Im Übrigen: Ich formuliere meine Tweets selber und binde dabei niemanden ein…« Vielleicht hätte er sich diesen letzten Tweet besser gespart. Denn damit dürfte unstrittig sein, dass Wolfgang Schmidt den Tweet mit dem strafbaren Inhalten selbst formuliert hat und nicht etwa ein Mitarbeiter aus seinem Büro oder dem Büro von Olaf Scholz. Die Ermittler wird es freuen.
Der Zweck der Tweets ist offensichtlich: Schmidt schützt seinen Chef, den Kanzlerkandidaten der SPD, Olaf Scholz. Der steht wegen der Razzia in seinem Ministerium immer mehr unter Druck. Ähnlich wie zuvor schon bei Frau Baerbock von den Grünen könnte die Razzia den Traum von der Kanzlerschaft binnen Tagen platzen lassen.
Scholz selbst hatte die Razzia als völlig überzogen kritisiert. Allerdings geht aus der per Tweet veröffentlichten ersten Seite des Gerichtsbeschlusses zur Razzia deutlich hervor, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Mail-Accounts prüfen will, um die persönlichen Verantwortlichkeiten zu klären. Dabei geht sie davon aus, dass eine Verbindung zwischen den jeweiligen Stellen im Finanzministerium und der verdächtigen Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls bestand. Der von Schmidt behauptete Unterschied zur Pressemitteilung lässt sich zudem kaum feststellen. Der Mitarbeiter von Olaf Scholz verstößt also nicht nur sehr wahrscheinlich gegen die Strafprozessordnung – er verbreitet überdies falsche Behauptungen.
Friedrich Merz kommentierte den skandalösen Vorgang eines SPD-Staatssekretärs, der offen gegen Gesetze verstößt, denn auch per Twitter: »Dieser Vorgang gibt einen kleinen Vorgeschmack darauf, wie eine #SPD geführte Bundesregierung mit den Institutionen unseres Rechtsstaats umgeht! (FM)«


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