Gericht stoppt wahllose Preiserhöhung von Unternehmen

Gaspreis_ Erhöhung wegen gestiegener Marktpreise illegal

Ein Gericht in Düsseldorf hat die Erhöhungen der Preise für Gas durcheinen Lieferanten für ungültig erklärt. So die gute Nachricht. Und die schlechte?

Das Düsseldorfer Landgericht hat einem Energieversorger verboten, seine Preise abweichend von den geschlossenen Verträgen zu erhöhen.

Das Unternehmen ExtraEnergie GmbH hatte den vielen Kunden Ende Juli ein Schreiben geschickt, in dem sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierten. Zur Begründung verwies das Unternehmen auf den Anstieg der eigenen Beschaffungskosten und legte diesen als "Störung der Geschäftsgrundlage" aus, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraph 313 definiert.

Tatsächlich lagen jedoch Verträge vor, die eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbarten. Preisänderungen sind damit nur dann möglichm wenn etwa Steuern oder Abgaben steigen. Wachsender Kosten für die Beschaffung der Energie sind von der Begründung ausdrücklich ausgenommen. Schließlich wirbt das Unternehmen mit niedrigen Preisen.

Die schlechte Nachricht: Unter Hinweis auf Umlagen dürfen Preise erhöht werden. Die Gasumlage von Robert Habeck ist von der Entscheidung also nicht betroffen. Als Folge der Gasumlage von Robert Habeck dürfen die Preise demnach steigen.

Sven von Storch

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