Menschengemachter Klimawahn

Fridays for Future zieht vors Verfassungsgericht

Nachdem sie politisch in die Flaute segelt, macht Fridays for Future jetzt Wind beim Bundesverfassungsgericht.

Die Aktivisten von Fridays for Future haben offenbar Sorge um ihre politische Wirkung. Nach Monaten der permanenten Medienpräsenz, flaut das Interesse an den minderjährigen Schuleschwänzern allmählich ab. Also ziehen die Herrschaften nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dort wollen sie per Gerichtsbeschluss die Politik dazu zwingen, aus dem Klimapäckchen ein richtiges Paket für das Klima zu schnüren.

»Ab heute«, erklärt Luisa Neubauer, »steht auch die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.« Und Handeln könne Berlin. Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, erklärte: »Ein Tempolimit - sehr schnell umsetzbar, wie das Beispiel Niederlande zeigt«. Und stiege Deutschland aus der Braunkohle aus, würden wir »über Nacht« 28 Millionen Tonnen CO2 vermeiden – ein unfreiwillig deutliches Bild.

»Es geht auch um unsere Heimat, die auf dem Spiel steht«, begründete eine Klimaaktivistin von der Nordsee-Insel Pellworm. »Wenn es lang anhaltend regnet, läuft unsere Insel voll wie eine Badewanne«, sagte die Studentin. Sie ist eine von zehn Jugendlichen, die eine der beiden Verfassungsbeschwerden angestrengt haben. Eine Schülerin aus Stuttgart ergänzte: Die Bundesregierung vernachlässige ihre Pflicht, »meine und unsere Zukunft sicherzustellen«. »Das macht mir nur Angst.«

Die Netzgemeinde um Luisa Neubauer ist begeistert. »Wer heute nicht kapiert hat wohin die Reise geht, muss mit jur. Konsequenzen rechnen müssen«, twittert bandee, offenbar in der Hoffnung, die angeklagte Bundesregierung würde schon im Gerichtssaal verhaftet. – »Wow! Wo lernt man sowas bloss«, fragt anlomedad. – Nun, der Jugendklub um Luisa wird von einem Anwalt begleitet. Denn von Juristerei versteht Luisa wahrscheinlich so wenig wie von Kernreaktoren.

Aber das muss nicht für alle zutreffen. Denn für wenigstens drei der minderjährigen Kläger ist der Gang zum Verfassungsgericht durchaus nichts neues. Sie haben zusammen mit Greenpeace die Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele verklagt – und verloren. Deshalb richtet sich die Verfassungsbeschwerde »unmittelbar gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung« erläuterte der Anwalt. Die Maßnahmen reichten nicht aus, um die Erderwärmung bei 1,5 Grad zu stoppen.

Spätestens mit dieser Erläuterung wird deutlich, worum es geht: Eine Verfassungsbeschwerde klingt erst mal wichtig. Sie einzureichen reicht immer für einen medienwirksamen Auftritt. Für mehr und das heißt für einen Erfolg braucht es allerdings eine juristisch hieb- und stichfest gemachte Begründung. Und die fehlt den Klimarettern vorne und hinten.

Wenn sie sagen, das Gesetz reiche nicht aus, um die selbsternannte Verpflichtung der Bundesregierung einzuhalten, dann ist das lediglich ihre Meinung und nicht mehr. Meinungen aber sind Sache der Politik, nicht der Gerichte. Und das genau sehen die Klimaretter, wie alle Ideologen, grundlegend anders. Sie glauben, ihre Meinung sei sakrosankt und bedürfe politischer Argumente nicht mehr.

Das Verfassungsgericht wird sie bei der zu erwartenden Ablehnung ihrer Beschwerde hoffentlich darüber belehren.

Sven von Storch

Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.

PayPal

Add new comment

CAPTCHA
Enter the characters shown in the image.
This question is for testing whether or not you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.