Es half alles nichts: Familienministerin Giffey, SPD, führt ihren Doktortitel nicht mehr. In einem Schreiben an die FU Berlin erklärt sie, auf den Titel zu verzichten.
Giffey schreibt an den Präsidenten der Freien Universität Berlin: »Um weiteren Schaden von meiner Familie, meiner politischen Arbeit und meiner Partei abzuwenden, erkläre ich, den mir am 16. Februar 2010 von der Freien Universität Berlin mit der Gesamtnote ›magna cum laude‹ verliehenen Titel Dr. rer. pol. ab sofort und auch zukünftig nicht mehr zu führen.«
Gegenüber der Hochschulleitung betont Giffey, das Präsidium der FU hätte als das höchste Gremium der Universität den »vor über einem Jahr einstimmig gefassten Beschluss und Ihre bisherige fachliche und rechtliche Auffassung ohne Vorliegen eines neuen Sachverhalts« revidiert, »ohne zu begründen, auf welcher Rechtsgrundlage Sie handeln«. Das nehme sie »zur Kenntnis«.
Giffey rechtfertigt sich noch einmal, indem sie schreibt, sie habe ihre »Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.« Zudem habe die Universität ihr »im letzten Jahr mitgeteilt, dass eine Entziehung des Doktorgrades nicht als verhältnismäßig bewertet wird«. Sie, Giffey, habe »auf diesen Entschluss vertraut«.
Giffey unterschreibt den Brief ohne ihren Titel.
In einer ersten Reaktion erklärte der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung, Martin Trefzer: »Giffeys Verzicht auf den Doktortitel kommt zu spät und entspringt rein taktischen Überlegungen. Damit wird Franziska Giffey die Aberkennung ihres Doktortitels durch die FU nicht abwenden können. Nach den von ihr selbst formulierten Maßstäben muss Frau Giffey jetzt als Bundesfamilienministerin zurücktreten. Genauso wenig kann sie jetzt noch für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin kandidieren. Denn wer als Bundesministerin ungeeignet ist, kommt für die Berliner auch nicht für das Rote Rathaus in Betracht.«
Ein von der AfD-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Landesparlaments hatte wesentlich dazu beigetragen, dass der Fall Giffey neuerlich aufgerollt wurde.
Frau Giffey hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, im Falle der Aberkennung des Doktortitels von ihrem Amt als Familienministerin zurücktreten zu wollen. Möglicherweise versucht sie nun, nach der freiwilligen Rückgabe des Titels, ihr Amt als Familienministerin zu behalten – als wäre ein erzwungener freiwilliger Rückzug etwas anderes als ein erzwungener Rückzug.


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