Linke Faschisten dürfen Feindeslisten anlegen

Feindeslisten erlaubt – Blaupause für Antifa und linke Gewalt_

Listen von politischen Gegnern dürfen nicht mehr angelegt werden. Doch geht es nach der SPD, dürfen linke Faschisten Feindeslisten anlegen – die Blaupause für linke Gewalt.

Eigentlich sollte eine Sozialdemokratin wissen, wo es endet, wenn Linke-Faschisten den Freiraum bekommen, den sie sich nehmen wollen: Im politischen Mord und dann im Massenmord. Justizministerin Christine Lambrecht, SPD, weiß das offenbar nicht oder sie will es nicht wissen.

Vor einiger Wochen hat sie einen Entwurf zur Erweiterung von § 126 Strafgesetzbuch »Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten« vorgelegt. Danach würde das »gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten« mit einer Geldstrafe, aber auch mit Gefängnis von bis zu zwei Jahren bestraft. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die Art und Weise des Verbreitens »geeignet ist«, die Betroffenen der Gefahr einer schweren Straftat auszusetzen.

Eigentlich eine gute Idee, äußerten Journalisten Kritik. Sie fragten: »Führt etwa ein Dortmunder Lokaljournalist, der über das neue Luxusauto eines Schalker Profis berichtet, durch die Verbreitung personenbezogener Daten die Gefahr einer Sachbeschädigung herbei?« Ein Rechtswissenschaftler warnte, Journalisten könnten sich eingeschüchtert fühlen und folglich in Zukunft keine Namen mehr nennen. – Sicher ein berechtigter Einwand.

Doch auch eine andere Gruppe von selbsternannten Journalisten fühlt sich durch den Entwurf in ihrer Arbeit beschränkt: Die Linke-Faschisten. Zwei Abgeordnete der Ex-PDS, Martina Renner, MdB, und Katharina König-Preuß aus dem Thüringer Landtag befürchten, das Gesetz könne auch gegen »antifaschistische Recherchearbeit« angewandt werden.

Antifaschistische Recherchearbeit ? – Was ist das ? – Nun, ganz einfach. Dahinter verbergen sich Gruppen, die unter anderem bei der teilweise verbotenen Plattform indymedia gegen den politischen Gegner der Linke-Faschisten Propaganda verbreiten – und eben Namen und Adressen. Diese Arbeit, die von Aktivisten durchgeführt wird, die zum Teil in schlimmster Tradition linker Mörderbanden stehen, sollen also nach dem Willen der Linken-Faschisten straffrei ausgehen. Sie dürfen demnächst, was beim politischen Gegner mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft wird.

Nun wird man bei einem Linke-Faschisten nichts andres erwarten. Doch auch die Justizministerin der Sozialdemokraten hat ein Einsehen und will der Antifa die Möglichkeit geben, sogenannte Feindeslisten zu führen. Sie hat, wie der Vorwärts berichtet, versprochen, den Gesetzesentwurf zu entschärfen. Danach soll die »Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens« ebenso straffrei bleiben wie Handlungen, die der sogenannten »staatsbürgerlichen Aufklärung« oder »ähnlichen Zwecken« dienen. Auch wird die »Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen« von der Strafe ausgenommen. Der Vorwärts resümiert für die, die es vielleicht nicht glauben können: »Dementsprechend könnten auch die Outing-Bulletins von Antifa-Gruppen geschützt sein.«

Mit anderen Worten: Die gewaltbereiten Todesschwadrone der Antifa erhalten den Segen einer Ministerin, die es als Sozialdemokratin besser wissen sollte, es aber ignoriert, dass politische Gewalt zur Zeit in Deutschland ganz zuerst von Linksradikalen ausgeht. Sie sollen nun einen Freibrief erhalten.

Sven von Storch

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