Das höchste französische Berufungsgericht hatte 2015 Urteile gegen Aktivisten der Bewegung BDS – Boycott, Divestment and Sanctions –, eine antisemitische Gruppe, die immer wieder zum Boykott israelischer Waren aufruft, bestätigt. 12 Mitglieder von BDS waren zuvor wegen Anstiftung zu Rassismus und Antisemitismus verurteilt worden.
Nun wurde dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert. Das Verbot schränke das Recht der Mitglieder der Gruppe auf ›Freiheit des Ausdrucks‹ ein – ein Recht, das weiter gefasst ist, als das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es schließt die Verwendung beliebiger Medien ein.
Die Richter erläuterten, dass die europäischen Konventionen kaum Spielraum für die Beschränkung der politischen Rede lasse und dass diese ihrem politischen Wesen nach kontrovers sein müssten. Erst Aufrufe zu Gewalt, Hass oder Intoleranz dürften eingeschränkt oder ganz verboten werden. »Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verurteilung der Antragsteller ohne relevante oder ausreichende Gründe erfolgte«, und kassierte das französische Urteil.
Frankreich wurde angewiesen, 27.380 Euro an jeden der verklagten Aktivisten der antisemitischen Gruppe BDS zu zahlen.


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