Die Willküraktion von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, der den Genesenenstatus Mitte Januar von 180 auf 90 Tage halbierte, offenbar um noch mehr Menschen an die Nadel zu hängen, wird bald vor deutschen Gerichten verhandelt. Mehrere Anwälte haben Klagen eingereicht, unter anderem laut Berliner Zeitung die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed beim Berliner Verwaltungsgericht.
Hamed hatte bereits in einem Cicero-Artikel die rechtliche Lage nach der Aktion des Ministers ausführlich analysiert. Sie schreibt von einer »Nacht-und-Nebel-Aktion des Bundesgesundheitsministeriums« und führt aus, dass sowohl die Halbierung der Gültigkeit als auch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis an das Robert-Koch-Institut, RKI, gegen mehrere Rechtsgrundsätze verstoßen. Als Beispiel nennt sie die rückwirkende Geltung der Verfügung.
»Der überfallartige Ausschluss Millionen von Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben« »ist eine rechtsstaatliche Bankrotterklärung«, gegen die sie für ihre Klienten vor Gericht vorgehen will. Die Anwältin erwartet innerhalb der nächsten 10 Tage eine Entscheidung. Allerdings hat ein Urteil nur Wirkung für Betroffene, die auch klagen. Für alle andere bliebe die willkürlich verhängte Neuregelung bindend. Ein Sieg vor Gericht hätte aber den Charakter einer Musterklage, auf die sich andere Anwälte anschließend berufen können.
Die politischen Folgen einer Niederlage des Talk-Show Ministers Lauterbach vor Gericht sind schwer zu benennen. In jedem Fall würde seine Reputation, die ohnehin nicht mehr sonderlich hoch ist, noch weiter leiden, zumal bei Lauterbach damit zu rechnen ist, dass er versucht, durch alle Instanzen zu gehen. Am Ende könnte es dann aber heißen, er habe damit nur die Zeit bis zu seinem fälligen Rücktritt verlängert.


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