Steht Ministerin Lambrecht nach Hubschrauberflug bald vor Gericht?

Erst angezählt - Jetzt angezeigt!

Nachdem Verteidigungsministerin Lambrecht ihren Sohn mit einem Bundeswehrhubschrauber in den Urlaub flog, kommt sie nicht mehr zur Ruhe.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, SPD, kommt nicht aus den Schlagzeilen. Jetzt hat ein Düsseldorfer Anwalt sie wegen des Anfangsverdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verletzung anderer Dienstpflichten angezeigt.

Hintergrund ist die noch immer schwelende Affäre um den Flug des Sohnes der Ministerin mit einem Bundeswehr-Helikopter. Ziel des Fluges: Der Urlaub auf Sylt. Zusammen mit Mama. Der 21-Jährige hatte Fotos von sich im Hubschrauber ins Internet gestellt.

Mit diesen Fotos verstieß der Sohn von Frau Lambrecht wahrscheinlich gegen geltendes Recht. Nach §109g des Strafgesetzbuches, Sicherheitsgefährdendes Abbilden von Wehrmitteln, ist das Fotografieren von Bundeswehrgerät ohne vorherige Zustimmung der Verantwortlichen nicht erlaubt. Es kann mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Auf Instagram hatte der Ministersohn zudem auch vom Besuch seiner Mutter bei einer »hoch geheimen« Einheit geschrieben. Auch das ist möglicherweise ein strafbarer Verrat von Dienstgeheimnissen.

Angeblich ist die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen.

Fraglich ist, ob die umstrittene SPD-Politikerin ihren Sohn vor Gericht selber verteidigen wird. Empfehlen kann man sie als Verteidigerin wohl kaum.

Allerdings kann man der Familie Lambrecht etwas anderes empfehlen: Das nächste mal auf dem Weg nach Sylt die Bahn zu nehmen. Mit dem 9 Euro Ticket der Bundesregierung ist das sicherlicher günstiger als die über 5.000 Euro für einen Flug mit einem Hubschrauber der Bundeswehr. Und sicherer ist es womöglich ebenfalls.

Sven von Storch

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