Bundestag wird immer größer:

Eine Wahlrechtsreform, die im Grunde alles beim Alten lässt

Ein Koalitionsausschuss hat eine Wahlrechtsreform beschlossen, um die ständige Vergrößerung des Bundestages zu verhindern. Das Ergebnis ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. - Ein Kommentar

Ein Koalitionsausschuss hat sich mit einem lästigen Thema beschäftigt: Der immer größeren Zahl von Abgeordneten im Bundestag. Statt der gesetzlich vorgegebenen Anzahl von 598, tummeln sich 709 Abgeordneten in den Hallen des Reichtagsgebäude. Der Grund: 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate.

Beide Sonderformen von Mandaten sind das Produkt des deutschen Wahlrechts: Da der Bundestag teilweise direkt gewählt wird, kann es passieren, dass eine Partei über Direktmandate mehr Plätze besetzt, als ihr nach Prozenten tatsächlich zustehen würden; diese werden Überhangmandate genannt. Da Direktmandate ein sicheres Ticket in den Bundestag sind, erhält eine Partei über die Direktmandate in diesem Fall einige Angeordnete mehr, als ihr nach Prozenten zustehen würde. Um den prozentualen Anteil trotzdem zu sichern, werden nun den anderen Parteien Ausgleichsmandate gegeben. Gleich zweimal wird der Bundestag so automatisch vergrößert.

Bei einer Reform stehen sich die Interessen der Parteien schroff gegenüber: Denn was der einen gefällt, weil es mehr Stimmen bedeutet, missfällt genau aus diesem Grunde den andren. Natürlich könnten Direktmandate ganz abgeschafft werden; oder die Wahlkreise werden derart vergrößert, dass Direktmandate nur noch einen deutlich kleineren Anteil der Plätze besetzen. Man könnte.

Nicht so der Koalitionsausschuss.

Eigentlich hatten Union und SPD sich auf eine Vergrößerung der Wahlkreise geeinigt und damit auf eine Verkleinerung der Anzahl von 299 auf 280. Aber geeinigt heißt noch nicht durchgesetzt. Denn die Wahlkreise zu verändern kostet Zeit.

Durchgesetzt werden sollte, so ein Vorschlag, bestimmte Direktmandate nicht zuzuteilen. Die schwächsten Erststimmensieger hätte man einfach draußen gelassen. Dagegen gab es erheblichen Widerstand in der CSU, die in Bayern praktisch durchgehend fast alle Direktmandate gewinnt. Das Verfassungsgericht hätte diesen Phantastereien wohl ein schnelles Ende bereitet.

Durchgesetzt werden soll, dass die Zahl der Ausgleichmandate minimiert wird. In Zukunft werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen. falls der Bundestag größer wird als die 598 Sitze, die er in jedem Fall hat – was ziemlich sicher der Fall ist. – Das wars. Ganze 20 Sitze werden auf diesem Weg maximal eingespart.

Da wird man den Eindruck nicht los, dass die Parteien beim Wahlrecht zwar unterschiedliche Positionen vertreten; dass sich sich an einem Punkt aber treffen: Je größer der Bundestag ist, umso mehr Abgeordnete können sie in die Bundeshauptstadt entsenden. Rechnet man die Mitarbeiter hinzu, ergibt sich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die sich rechnet – für die Parteien.

Sven von Storch

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