Daß die Linke mit dem Rechtsstaat nicht viel zu schaffen hat, ist bekannt. Und so wollte die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck von den Linksfaschisten unterbinden, daß die ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann wieder in ihren alten Beruf als Richterin zurückkehrt, nachdem sie im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden war. Statt dessen sollte Frau Malsack-Winkemann in den Ruhestand gehen.
Nun verbietet das Grundgesetz genau dieses Vorgehen. Verlässt ein Bürger für eine bestimmte Zeit seinen Arbeitsplatz, um sich politisch zu betätigen, so darf sein Arbeitgeber in keinem Fall die politische Tätigkeit in irgendeiner Form sanktionieren. Dieses für Diktaturen typische Gebaren ist in Deutschland verboten.
Nicht so im Rot-Rot-Grünen Berlin, dachte sich Justizsenatorin Lena Kreck von der ehemaligen SED, heute Die Linke, und versuchte die AfD-Abgeordnete für ihre politische Arbeit zu bestrafen. »Im Interesse der Rechtspflege« sollte sie aus ihrem Beruf ausscheiden. Frau Malsack-Winkemann habe sich, so die links-faschistische Senatorin, »während ihres Bundestagsmandats in Plenardebatten und über Social-Media-Plattformen in ausgrenzender Weise und mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert«. Weiter habe sie in der Öffentlichkeit Sympathie für rassistisch-diskriminierende Konzepte gezeigt und könne sie nicht mehr glaubwürdig Richterin sein.
Die ehemaligen Bundestagsabgeordnete klagte – und gewann. Ja, sie gewann nicht nur. Das angerufene Verwaltungsgericht verpasste der links-faschistischen Senatorin eine schallende Ohrfeige. Eine Versetzung in den Ruhestand sei nur möglich, »um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden«; ein solcher Fall liege hier aber »nicht im Ansatz« nicht vor, erklärte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier. Nur wenn die Rechtsprechung des betroffenen Richters unglaubwürdig erscheine, wäre eine solche Anweisung umsetzbar. Die angeblichen Beweise des Berliner Senats »reichen sie nicht ansatzweise aus« – weder in der Qualität noch in der Quantität.
Weiter verwies Richter Tegtmeier auf Artikel 46 des Grundgesetzes, wonach Abgeordnete für ihre Äußerungen im Bundestag nicht verfolgt oder zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Malsack-Winkemann Reden seien »daher gesperrt und dürfen hier nicht herangezogen werden«. Mit anderen Worten: Die Senatorin verstößt mit ihrem Ansinnen gegen die Verfassung. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei »zwingend«.
Die linksradikale taz rotierte und versuchte, das Urteil unter Berufung auf den Anwalt des Senats als Fehlurteil darzustellen, es »in Gänze unrichtig«. Zugleich wurde eine Initiative unterstützt, das Instrument der Richteranklage auch in Berlin einzuführen; ein Mittel, um politisch missliebige Richter aus dem Amt zu entfernen. Von der Unabhängigkeit der Gerichte hat man im rot-rot-grünen Bullerbü-Berlin wohl noch nichts gehört.


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