Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, IW, Michael Hüther, hat einen ganz eigenen Vorschlag, wie mit Impfverweigerern verfahren werden soll: Sie sollten im Falle einer Erkrankung mit Covid-19 keinen Versicherungsschutz mehr genießen.
Diese Forderung erläutert Hüther im Handelsblatt und preist sie als Lösung für »schwierige Fragen von Moral und Gerechtigkeit« an. Die schwierige Frage lautet: Wie kann jemand zur Impfung gezwungen werden?
Wen Hüther zwingen will, stellt er gleich klar. Sogenannte Corona-Leugner, also Querdenker und andere Kritiker der Regierungsmaßnahmen. Sie sind, so Hüther, in einer »surrealen Welt selbstgezimmerter Gewissheiten« zu Hause.
Da man diesen Kritikern der Maßnahmen weder mit dem Ordnungsrecht noch mit »moralischer Überzeugungsarbeit« beikommen kann, müssen andere Mittel her. Denn, das weiß Hüther sehr genau: »Eine Impfpflicht kollidiert mit mehreren Grundrechten.« Weiter weiß er ebenfalls: »Strafgelder oder der Zugang zum öffentlichen Leben nur mit Impfausweis sind ebenfalls heikel.«
Um das Grundgesetz de facto auszuhebeln, schlägt der Chef des Instituts mit Sitz in Köln vor, zu überlegen, »Impfverweigerer (ohne medizinische Indikation) wegen der aus ihrem Verhalten resultierenden externen Effekte dadurch sanktioniert werden können, dass bei ihnen kein Versicherungsschutz im Falle einer Covid-19-Erkrankung besteht.«
So einfach ist es, den Rechtsstaat auszuhebeln!
Die Begründung ist fast ebenso simpel: »Da die Betreffenden das Risiko offenkundig gering schätzen, ist für sie die subjektiv erachtete Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig, der finanzielle Schaden bei Eintritt aber groß, was Anreizwirkungen haben sollte.«
Anschließend gibt sich Hüther human. Die Impfgegner würden »ausdrücklich nicht aus dem Gesundheitsschutz herausgenommen, sondern nur aus dessen solidarischer Finanzierung«. Allerdings fragt sich der Leser, ob Hüther, der mit einem Federstrich das »Solidarprinzip« aller Krankenversicherungen beseitigt, damit nicht eher die nächste Stufe der Sanktionierung andeuten will: Die Streichung des Schutzes der Gesundheit.
Der Chef des Wirtschaftsinstituts denkt dabei durchaus pragmatisch. »Natürlich, das geht erst einmal nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.« Über Privatversicherte, zu denen er sicherlich selber gehört, schweigt Hüther sich aus. Hat er Sorge, selber später zur Kasse gebeten zu werden? Etwa dann, wenn Krankenkassen seinen Vorschlag aufnehmen sollten und - Quid pro quo! - durch den folgenden Passus ergänzen:
Jeder, der sich freiwillig dem Impfrisiko aussetzt, trägt die Folgekosten eines Fehlschlags anschließend selber.


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