Falsche Vergleiche, falsche Begründung!

Bundestag_ Union will Impfpflicht ab 50

Die Bundestagsfraktion der CDU will einen Antrag zur Impfpflicht für Bürger, die älter als 50 sind, einbringen.

Während sich die Rot-Gelb-Grüne-Bundesregierung noch immer zurückhält und bisher keinen eigenen Vorschlag zur Impfpflicht in den Bundestag eingebracht hat, preschen die Abgeordneten der Unionsfraktion voran. Sie fordern eine Impfpflicht für Bürger, die älter sind als 50 Jahre.

»Weil der größte Teil der Covid-Intensivpatienten älter als 50 Jahre ist«, erklärte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger »können wir mit einer Impfpflicht für alle ab 50-Jährigen das Gesundheitssystem effektiv schützen«. Unklar blieb, ob sich der Christsoziale auf die falschen Zahlen beruft, die Markus Söder, CSU, in Bayern verbreitet, oder auf die gefälschten Zahlen aus Hamburg.

Weiter sagte der CSU-Politiker, auf diesem Weg könne man »den Freiheitseingriff für die Gesellschaft so gering wie möglich halten« – eine seltsame Freiheitsarithmetik, wenn man bedenkt, dass 42 Prozent aller Männer und 46 Prozent aller Frauen ihres Rechts auf körperliche Selbstbestimmung beraubt werden.

Geht es nach der Union, gelten alle Personen als geimpft, die doppelt immunisiert wurden. Was angesichts der bekannten Wirkungslosigkeit der Impfungen gegen die Omikron-Variante wie ein schlechter Witz anmutet. Dass es bei der geplanten Impfpflicht überhaupt nicht mehr um die bisherigen zwei und drei Impfungen, sondern um zukünftige Impfungen geht, wird deutlich, wenn die Union darauf verweist, dass eine Verpflichtung für regelmäßige Auffrischungsimpfungen nur eingeführt werden dürfe, wenn sie verfassungsrechtlich unanfechtbar sei. Mit anderen Worten: Die Union verlangte die Pflicht zu einer nutzlosen Impfung. Zudem sprach sich Pilsinger für ein Impfregister aus.

Noch absurder ist die Begründung des Antrags für eine Impfpflicht gegen Corona: Pilsinger verweist auf die Masern-Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen und darauf, dass sie keine Gewissensentscheidung gewesen sein. »Die aktuelle Entscheidung zur Einführung einer allgemeinen Covid-Impfpflicht ist es somit auch nicht«. Wiederum fragt sich der Bürger, ob der Gesundheitspolitiker der Union überhaupt weiß, wovon er redet: Beim aktuellen Impfstoff gegen das Corona-Virus handelt es sich nach wie vor um eine Notfallzulassung. Langzeitstudien existieren daher nicht und es handelt sich bei jeder einzelnen Impfung um ein medizinisches Experiment. Für ein solches Experiment wird in Deutschland nach den Erfahrungen im National-Sozialismus die explizite Zustimmung der Bürger verlangt. Alles andere verstößt gegen das Grundgesetz.

Sven von Storch

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