SPD und Union räumen Merkel und Spahn den Weg frei

Bundestag setzt Grundrechte für weitere drei Monate aus

Nach einer Debatte vor dem nicht gefüllten Bundestag stimmt die Mehrheit der Abgeordneten für eine Verlängerung der pandemischen Notlage.

Nach einer Debatte vor dem nicht gefüllten Bundestag stimmt die Mehrheit der Abgeordneten für eine Verlängerung der "epi­demischer Lage von nationaler Tragweite" um weitere drei Monate. Neuerlich werden einige Grundrechte der Bürger mit einer einfach Mehrheit der Regierung außer Kraft gesetzt.

Für den Antrag der Regierungsfraktionen von Union und SPD stimmten gestern 325; dagegen 253 Abgeordnete; fünf enthielten sich, 126 waren abwesend. Ursprünglich waren die meisten Unions-Abgeordneten nicht für eine Verlängerung. Erst auf Wunsch der Spzialdemokraten wurde die Verlängerung in den Bundestag eingebracht, schreibt die Welt.

Zu den ausgesetzten Grundrechten, die für weitere drei Monate nicht mehr unbeschränkt gelten, zählen die Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zum einen können Behörden weiterhin Demonstrationen nach Gutdünken beschränken oder gleich ganz verbieten; zum anderen wird durch weitere Druckmittel eine Impfpflicht durch die Hintertür eingeführt.

Kritik kam erwartungsgemäß von der Opposition. Dabei gerieten Grüne und Linke in Erklärungsnotstand, da die Landesregierungen, an denen sie beteiligt sind, die Aussetzung der Grundrechte umsetzen, sie selber aber im Bundestag gegen die gesetzliche Grundlage stimmen.

Dass die Fortführung der "epi­demischen Lage von nationaler Tragweite" nicht mehr der tattsächlichen Lage entspricht, scheint die Abgeordneten der Regierung nicht weiter zu stören. Sie argumentieren, das Gesetz müsse jetzt her, weil nach der Bundestagswahl ein Vakuum entstehen könnte. Damit aber beweisen Union und SPD ein reichlich gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz. Denn genau das ist mit der Möglichkeit, eine "epi­demische Lage von nationaler Tragweite" nicht gemeint: Ein Gesetz auf Vorrat.

Im Grund hat eine Mehrheit des Bundestags der Regierung einen Freibrief ausgestellt, das Grundgesetz in Teilen außer Kraft zu setzen und das, ohne dass eine Notlage vorliegt. Dass das auch noch mit einfacher Mehrheit geschieht, sollte ein Fall für das Verfassungsgericht sein. Das aber scheint in Urlaub gegangen zu sein.

Sven von Storch

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