Verstößt das Kanzleramt gegen Gesetze?

Bundesregierung fehlen Informationen über ihre Arbeit im Herbst 2015

Auf Anfrage erklärt die Bundesregierung mehrfach, keine Informationen zu ihren Entscheidungen im Herbst 2015 zu haben.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Bürger das Recht, sich über die Entscheidungsprozesse der Bundesbehörden zu informieren. Das Gesetz gilt seit 2006 und sollte auch für die Arbeit des Kanzleramts gelten.

Die Redaktion Der Welt hat sich in mehreren Anfragen über die Vorgänge im Herbst 2015 informieren wollen. Sie fragte nach Gesprächshintergründen zu den Neujahrsansprachen 2014 und 2015, wollte genaueres über die Gesprächsvorbereitungen der Bundeskanzlerin für die Sendung »Anne Will« am 7. Oktober 2015 und 28. Februar 2016 erfahren. Die Antwort war, wie die Welt berichtet, in beiden Fällen die gleiche: »Im Bundeskanzleramt konnte keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden. Ihr Antrag ist daher abzulehnen.«

Nun ist eine Neujahrsansprache von Angela Merkel vielleicht keine Erinnerung wert und der Besuch einer Talk-Show beim Staatsfunk schon gar nicht. Indes verstellt die Bundesregierung auch bei anderen Themen den Blick in die Akten.

Die Einsicht in die schriftlichen Korrespondenz zwischen Bundesinnenministerium und BKA oder dem BAMF »mit Bezug auf den Familiennachzug sowie die damit verbundene Frage der Einzelfallprüfung von syrischen Staatsangehörigen« für die Zeit vom 20. Oktober 2015 und 15. November 2015 wurde gleichfalls mit der Antwort: »Im Bundeskanzleramt konnte keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden« abgelehnt. Und das, obwohl Unterlagen aus dieser Zeit längst öffentlich sind.

Selbst über so zentrale Vorgänge wie der Entscheidung, die Grenzen zu öffnen, scheint es in der Regierung Merkel keine Informationen zu geben. Denn auch die Bitte um »Einsicht bzw. Übermittlung der Informationen, Austausche und Ausarbeitungen des Kanzleramts im Rahmen der Entscheidung des 4. Septembers 2015 und der folgenden Tage, Migranten, die sich in Ungarn aufhielten, nach Deutschland einreisen zu lassen« wurde mit dem Hinweis: »Im Bundeskanzleramt konnten keine Informationen im Sinne Ihrer Anfrage ermittelt werden« abgelehnt.

Es sind genau solche Methoden der Nicht-Information, die das Vertrauen der Bürger in die Politik unterminieren. Das Kanzleramt entscheidet hinter verschlossenen Türen und lässt den Bürger im Dunklen. Frei nach dem Motto: Was du weiß, wissen auch wir und was wir wissen, geht dich nichts an.

Oder muss man annehmen, es gäbe die Informationen, also die Aufzeichnungen und Protokolle, Entwürfe und Austausche überhaupt nicht ? Nun, auch das würde nicht wundern. Selbstherrliche Herrscher vermeiden schriftlich Fixiertes, auf dass die Nachwelt sie nicht am Ende doch zur Verantwortung zieht.

Sven von Storch

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