Was viele schon seit langem vermuten: Facebook verstößt mit seinen sogenannten ›Gemeinschaftsstandards‹ gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof in einer für Soziale Medien zentralen Entscheidung geurteilt. Die Richter des Dritte Zivilsenats des BGH haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt. Facebook darf Nutzerkonten weder ohne Nachfragen vorübergehend sperren noch Beiträge löschen.
In der Begründung führen die Richter aus, in dem verhandelten Fall kollidierten die Rechte des Unternehmens auf Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 mit dem Recht der Nutzer auf Freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Es sei dem Unternehmen zwar erlaubt, Standards zu setzen, die auch Äußerungen verbieten, die nicht strafrechtlich relevant sind, allerdings müsse Facebook die Nutzer im vorhinein informieren, den genauen Grund der Sperrung mitteilen und die Möglichkeit der Erwiderung mit eventueller neuerlicher Mitteilung über eine Sperrung.
Die Artikel der beiden Kläger müssen umgehend freigeschaltet werden. Im einen Fall handelt es sich um einen Beitrag aus dem Jahr 2018, in dem eine Nutzerin geschrieben hatte: »Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert's! Da würde ich mir mal ein Durchgreifen des Verfassungsschutzes wünschen.« Im anderen Fall hatte ein Nutzer ein Video gepostet, das einen Migranten zeigt, der sich weigert, von einer Polizistin kontrolliert zu werden und in Großbuchstaben kommentiert: »DIESE GOLDSTÜCKE KÖNNEN NUR EINES MORDEN KLAUEN RANDALIEREN UND GANZ WICHTIG NIE ARBEITEN.« Facebook wertete beide Posts als Hassreden und damit als Verstoß gegen die sogenannten Gemeinschaftsstandards. Die Beiträge wurden gelöscht, die Nutzer gesperrt. Gegen dieses jetzt als verfassungswidrig eingestufte Vorgehen des Medien-Konzerns hatten die Nutzer geklagt.
Mit diesem Urteil verlieren das Merkel-Regime und der Mainstream ein wichtiges Mittel zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen. Facebook ist seit langem eine von Oppositionellen genutzte Plattform. In den letzten Jahren hatte sich der US-Konzern jedoch zunehmend auf die Seite der deutschen Behörden gestellt. Gerade regimekritische Äußerungen zur Migrationspolitik und seit über einem Jahr zur Corona-Politik wurden immer wieder zensiert und Nutzer willkürlich gesperrt. Da Facebook, anders als die Behörden, für Löschungen und Sperrungen keine Begründung liefern musste, waren diese Zensurmaßnahmen sehr viel wirkungsvoller als staatliche Eingriffe. Überdies konnten die staatlichen Stellen weiterhin so tun, als bewegten sie sich im Rahmen bestehender Gesetze.
Für Facebook ergibt sich jetzt vor allem ein technisches Problem, falls es nicht überhaupt auf die Zensurmaßnahmen verzichten will. Dass bisher keine Begründung für Zensurmaßnahmen erfolgt, hatte einen einfachen Grund: Eine solche Begründung lässt sich nicht maschinell erstellen. Wird sie aber ausformuliert, werden entsprechende Mitarbeiter gebraucht, sämtliche Posts zu lesen und eine angemessene Begründung zu schreiben.
Der Beschluss des Gerichte ist daher ein Sieg über den Zensurstaat, der sich privater Unternehmen bedient, um seine Zensurmaßnahmen durchzusetzen. Links-Grüne Stiftungen und Politiker wird das ärgern und sie werden nach neuen Wegen suchen, unliebige Meinungen zu unterdrücken. Für dieses Mal haben sie verloren.


Add new comment